Im Nationalpark Schwarzwald dürfen die Feuerschalen auf den drei Trekkingplätzen momentan wegen der Waldbrandgefahr nicht verwendet werden. (Symbolfoto) Foto: dpa-Zentralbild

Im Nationalpark offenes Feuer grundsätzlich nicht erlaubt. Städte und Gemeinde im Südwesten verbieten Grillen.

Kreis Freudenstadt/Region - Im Nationalpark Schwarzwald ist offenes Feuer grundsätzlich nicht erlaubt. Die Feuerschalen auf den drei Trekkingplätzen im Park dürfen momentan jedoch wegen der großen Brandgefahr ebenfalls nicht verwendet werden.

Indes haben einige Städte und Gemeinden im Südwesten das Grillen auf öffentlichen Grillplätzen verboten. Die Landeshauptstadt Stuttgart sprach das Verbot Anfang der Woche für alle öffentlichen Grillstellen im Wald aus. In Karlsruhe untersagte das Forstamt das feuergefährliche Vergnügen für den Hardtwald, der ein beliebtes Naherholungsgebiet ist. Ausnahmen gelten lediglich für zwei öffentliche Grillplätze im Süden der Stadt.

Nicht betroffen von dem Verbot sind unter anderem Grillplätze der Stadt Freiburg. Dort gelten aber besondere Verhaltensregeln - wie das Verbot, eigene Grills zu verwenden. Außerdem müssen die Nutzer Wasser zum Löschen der Glut mitbringen. Der Wald bestehe hauptsächlich aus Laubbäumen, die nicht so leicht entzündlich seien wie Nadelbäume, sagte der Verwaltungsleiter beim Forstamt Freiburg, Dirk Hoffmann.

Ähnliches gilt für den Landkreis Ravensburg. «Wir sind kein klassisches Waldbrandgebiet», sagte der Leiter des Forstamtes, Marijan Gogic. Das Landratsamt Tübingen verzichtete nach eigenen Angaben vorerst auf ein allgemeines Grillverbot, da es etwas geregnet habe. Je nach Entwicklung des Wetters werde neu entschieden.