Wegen eines Falls der Geflügelgrippe in einem Betrieb bei Straßburg gelten nun auch in Teilen der Ortenau strengere Regeln. Foto: Gabbert/dpa

In einem Betrieb nahe Straßburg gab es einen Fall der Vogelgrippe. Nun gelten auch in Teilen der Ortenau strengere Regeln.

Wegen der französischen Sperrzonen gilt auf Ortenauer Seite eine Überwachungszone: Betroffen sind Teilgebiete von Kehl, Willstätt und Neuried.

 

Erst vor wenigen Tage wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 bei einem toten Schwan am Rhein bei Neuried bestätigt worden.

Das Landratsamt hat am Freitagnachmittag als Reaktion auf den Fall bei Straßburg eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Für Geflügelhalter in der Überwachungszone gelten folgende Kernauflagen:

Stallhaltung der Tiere
beziehungsweise Haltung, die oben und seitlich ausreichend gegen Wildvögel schützt.

Bestände und Auffälligkeiten an das Veterinäramt melden, bevorzugt per E-Mail an Vetamt@Ortenaukreis.de sowie Bestandsregister führen.

Strenge Hygieneregeln im Betrieb einhalten.

Verbringungsverbote für gehaltene Vögel, Eier, frisches Geflügelfleisch und tierische Nebenprodukte.

Keine Vogelmärkte, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen; keine Freilassungen. Tierkörper über die Tierkörperbeseitigung entsorgen; Schadnagerbekämpfung dokumentieren.

Transporte durch die Zone nur ohne Halt und möglichst über Hauptachsen.

Die Regelungen gelten ab Samstag, 8. November. Die Allgemeinverfügung mit Karte ist auf ortenaukreis.de/Landkreis-Verwaltung/Bekanntmachungen/ abrufbar.