Bei diesen Kontrollen spielte insbesondere die gesetzlich streng geregelte Aufbewahrung von Waffen und Munition eine Rolle, erklärte Anja Härtel, Pressesprecherin des Landratsamtes. So müsse "gewährleistet sein, dass diese Gegenstände nicht abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können".
Ende des vergangenen Jahres seien die Erstkontrollen schließlich wie geplant abgeschlossen worden. Bei rund vier Prozent der Waffenbesitzer habe man dabei Verstöße festgestellt. "Dabei handelte es sich in der Regel um falsche Sicherheitsbehältnisse oder nicht registrierte Waffen", berichtete Härtel.
Die Zahl der Waffenbesitzer habe sich seit 2014 indes nochmals reduziert – auf derzeit 1561. Die Zahl der Waffen, so die Pressesprecherin, sei von einstmals 10 408 im Jahr 2009 auf mittlerweile 8497 gesunken. Dieser deutliche Rückgang erkläre sich "durch die Abgabe von Waffen zur Vernichtung (insbesondere von Erbwaffen), Wohnortwechsel sowie durch das Ableben von Waffenbesitzern", erläuterte Härtel.
Dass vor allem die Besitzer geerbter Waffen auf ihr Eigentum verzichtet hätten, sei zwei Regelungen geschuldet. So gelte seit 2008 ein Gesetz, dass geerbte Schusswaffen mit einem Blockiersystem gesichert sein müssen, falls der Erbe nicht selbst dazu berichtigt sei, jene Waffen zu führen. 2015 habe zudem das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass diese Regelung auch auf Waffen anzuwenden sei, die vor jenem Gesetz aus dem Jahr 2008 geerbt wurden. Der Einbau eines Blockiersystems wiederum sei natürlich mit Kosten verbunden, die viele Besitzer nicht investieren wollten, sagte die Pressesprecherin.
Insgesamt seien beim Landratsamt in den vergangenen acht Jahren 2324 Waffen zur Vernichtung abgegeben worden. Die Arbeit der unteren Waffenbehörde ist damit aber längst nicht zu Ende. So sollen bei neu hinzukommenden Waffenbesitzern Aufbewahrungskontrollen erfolgen; im Bedarfsfall gebe es unangekündigte und verdachtsunabhängige Kontrollen. Auch Wiederholungs- und Zweitkontrollen in einigen Jahren seien geplant.
Nicht zuletzt gelte übrigens weiterhin, "dass sich Waffenbesitzer darüber Gedanken machen sollten, ob sie ihre Waffen überhaupt noch benötigen", so Härtel. "Wenn dies nicht der Fall ist, können registrierte Waffen natürlich straffrei abgegeben werden."
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