Der Missbrauchsprozess am Landgericht zieht sich in die Länge Foto: Ebener

Staatsanwaltschaft hat mit Antrag Erfolg. Verteidigung will Gericht nun für befangen erklären lassen.

Kreis Calw/Tübingen - Im Missbrauchsprozess am Landgericht gegen einen Mann, der seine Stieftochter missbraucht haben soll, zieht die Verteidigung die Objektivität des Gerichts in Zweifel und damit das Verfahren in die Länge. Die Mutter des Angeklagten nahm derweil in ihrer Aussage das mutmaßliche Opfer ins Visier.

In dem Prozess um den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in 199 Fällen befragte die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Tübingen die Mutter des Angeklagten, der selbst jedoch keine Angaben zu den Vorwürfen – er soll die Stieftochter fünf Jahre lang mehrmals in der Woche missbraucht haben – macht.

"Sie war schon immer verhaltensauffällig und nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau", fasste die Oma der Geschädigten zusammen.

"Er zieht Schlüsse aus der Befragung, die ihm nicht zustehen"

Sie berief sich dabei auf Beobachtungen, die sie bei Besuchen machte sowie Gesprächen mit den Eltern der heute 21-Jährigen. Aggressivität gegenüber der Mutter sowie der kleinen Schwester waren ihr dabei in Erinnerung. "Sie hing auffällig an ihm und ich bin dazwischen gegangen, weil sie in meinen Augen regelrecht aufdringlich war", beschrieb die Mutter des Angeklagten das Verhältnis der Geschädigten zu ihrem Sohn. Von einer Liebesbeziehung der beiden habe sie weder Kenntnis noch entsprechende Beobachtungen dazu gemacht, auch nicht, als die beiden sie alleine besucht hätten, antwortete die 75-Jährige auf Nachfrage der Sachverständigen Marianne Clauss.

Noch bevor die Zeugin im Prozess aussagte, behandelte die Strafkammer den Antrag von Staatsanwältin Rotraud Hölscher, den Gutachter der Verteidigung als Sachverständigen abzulehnen. "Er zieht Schlüsse aus der Befragung, die ihm nicht zustehen", fasste sie ihre Erkenntnisse zu den Ausführungen von Thomas Schwarz zusammen. "In der Gesamtschau ist der Eindruck der Voreingenommenheit und des einseitigen Vorgehens begründet", erläuterte die Vorsitzende Richterin Mechthild Weinland, dass die Strafkammer dem Antrag der Befangenheit folgte.

Das zog sogleich den Antrag auf Befangenheit des Gerichts durch Verteidiger Alexander Betz nach sich. "Es kann nicht sein, dass jeder Beschluss, der ihnen nicht gefällt, zu einem Befangenheitsantrag führt und die Verhandlung unnötig in die Länge zieht", begegnete die Staatsanwältin diesem Vorgang.

"Ein eigener Sachverständiger widerspricht meinem Verständnis für Objektivität des Gerichts", verwies nicht nur Nebenklägervertreter Rainer Reichle auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt.

Der Verteidiger hielt am Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Strafkammer fest, sodass unbeteiligte Richter nun darüber entscheiden.