Wegen mehr als 150 Missbrauchsfällen muss ein 54-jähriger Mann für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Urteil wurde am Landgericht Tübingen gesprochen. Foto: M. Bernklau

54-jähriger Lastwagenfahrer verurteilt. Staatsanwaltschaft wirft Mann mehr als 150 Fälle vor.

Kreis Calw/Tübingen - Sechs Jahre muss er in Haft. Mit dem Urteil für den 54-jährigen Lastwagenfahrer blieb die Tübinger Jugendstrafkammer sogar knapp unter dem Antrag seines Verteidigers.

Die Staatsanwältin hatte ihm überschlägig mehr als 150 Fälle von teils langjährigem sexuellem Missbrauch an seinen Töchtern, Stieftöchtern sowie von Freundinnen der Mädchen vorgeworfen. Zumeist an den verschiedenen Wohnorten im nördlichen Kreis Calw.

Bei Übergriffen nie Gewalt angewendet

Vom Vorwurf einer versuchten Vergewaltigung an seiner heute 16-jährigen Stieftochter sprach ihn der Kammervorsitzende Armin Ernst frei. Nach den nichtöffentlichen Aussagen des Mädchens, dessen Aussagen den Prozess in Gang gebracht hatten, hatte er von dem Kind abgelassen, als es sich dagegen wehrte. Überhaupt glaubten ihm die fünf Richter nach den Aussagen der Kinder, dass er bei seinen Übergriffen nie Gewalt angewandt habe.

Das Landgericht fasste die Einzelstrafen für die zahllosen Taten zusammen, für die der Mann in der Summe viele Jahrzehnte an Haft hätte verbüßen müssen. Teils schwere Fälle eben auch an Schutzbefohlenen aus einer Ehe und einer Partnerschaft waren das, weil nicht nur Betatschen über und unter der Kleidung und Onanieren, sondern auch Fälle von Eindringen mit dem Finger als erwiesen erachtet wurden.

"Generationenübergreifend" nannte Staatsanwältin Rotraud Hölscher den wohl über drei volle Jahrzehnte reichenden gewohnheitsmäßigen Missbrauch, den der Angeklagte für vier Mädchen "vollumfänglich" eingeräumt hatte, wie das Juristen nennen.

Stieftochter leidet unter Depressionen

Auf drei der Kinder mit ihren aus Ermittler-Vernehmungen stammenden Aussagen stützte sich letztlich das Urteil. Vor allem aber auf die vor Gericht gemachten Schilderungen der 16-Jährigen, inzwischen laut ihrer behandelnden Ärztin traumatisierten und unter schweren Depressionen leidenden Stieftochter.

Sie habe wegen der Taten zwar "Hass auf ihn", deutete der Vorsitzende Richter die Aussagen in seiner Urteilsbegründung, habe aber "keinerlei Belastungseifer" gezeigt. Auch die anderen Kinder und Stiefkinder sagten dem Vater ansonsten nichts Schlechtes nach. Teils bereits erwachsen, beriefen sie sich - wie die geschiedene erste Frau - auf ihr Aussageverweigerungsrecht.

Vorbestraft war der Mann nicht. In der DDR aufgewachsen und gleich nach der Wende in den Westen gegangen, nach eigener Aussage im NVA-Armeedienst selber zweimal missbraucht, muss er ansonsten gegenüber den Frauen, den eigenen und den angenommenen Kindern - unter der Woche stets als Trucker unterwegs - durchaus fürsorglich gewesen sein.

Auch sein Geständnis in vielen wesentlichen Teilen, seine Reue und seine Therapiebereitschaft hielt ihm die Kammer zugute. Vier seiner Mädchen mit seinen langjährigen Übergriffen "schweres Leid zugefügt" zu haben, hatte er schon gegenüber der Kripo eingestanden und sich bereit gezeigt, "die gerechte Strafe dafür auf mich zu nehmen".