Zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit wird eine Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen empfohlen. Foto: Dudarev Mikhail – stock.adobe.com

Zahlreiche Fälle in der Schweiz und Frankreich.Schafe können sterben. Rotwild kann nicht effektiv geimpft werden.

Kreis Calw - In den Jahren 2007 und 2008 traten vereinzelt Fälle der Blauzungenkrankheit im Landkreis Calw auf. Im Jahr 2017 war das benachbarte Frankreich betroffen. Doch welche Gefahr ergibt sich daraus für Deutschland?

Im Dezember gab es erste Fälle in der Schweiz. Peter Hauk, Minister für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württembergs, empfiehlt daher eine Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die beiden bekannten Serotypen der Blauzungenkrankheit, BTV 4 und BTV 8.

Übertragung durch Gnitzen

Im Kreis Calw betrifft dies rund 250 Rinderhalter, 180 Schafhalter sowie 150 Ziegenhalter. Da gegen die Blauzungenkrankheit Impfstoffe für beide Serotypen vorhanden sind, empfiehlt das Ministerium eine Schutzimpfung, die durch das Land Baden- Württemberg und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg finanziell unterstützt wird. Dafür sollen die betroffenen Tierhalter sich beim zuständigen Betreuungstierarzt mit der Angabe von Anzahl und Art der zu impfenden Tiere melden.

Für geimpfte Tiere gilt, dass innerhalb von zwölf Monaten die Impfung wiederholt werden muss, ansonsten ist eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen nötig – wie auch bei Tieren, die bisher noch nie geimpft wurden.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich vor allem in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul.

Insbesondere bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen, woher auch der Name der Krankheit stammt.

Bei Schafen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlahmungen kommen.

Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Im Kreis Calw sind derzeit zehn Kamele in zwei Beständen gemeldet. Der erhältliche Impfstoff ist in erster Linie für die Verabreichung an Nutztiere gedacht. Ein zugelassener Impfstoff für Rotwild ist nicht bekannt – zumal es ohnehin schwierig wäre, frei lebende Tiere zu impfen.

Hohe Einschleppungsgefahr

Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine Impfung möglich.

Sofern ein Fall der Blauzungenkrankheit auftritt, muss eine Restriktionszone von 150 Kilometern errichtet werden. Dies würde den Tierhandel erheblich beeinträchtigen. Aus Gründen des Seuchenschutzes dürfen aus einer Restriktionszone nur Tiere gebracht werden, wenn sie einen gültigen Impfstatus gegen den jeweiligen Serotypen haben oder negativ darauf untersucht worden sind.

Weil die Krankheit durch windempfindliche Gnitzen übertragen wird, schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit die Chancen für eine Einschleppung nach Deutschland, insbesondere nach Baden Württemberg, als "wahrscheinlich bis hoch" ein.