Seit Tagen beschäftigt die Situation um die Firma Müller Fleisch die Region. Die Frau eines Angestellten berichtet, wie sie die Quarantäne erlebt. (Symbolbild) Foto: © BKHRB – stock.adobe.com

Müller Fleisch: Betroffene Familie meldet sich zu Wort. Kritik an fehlender Abstimmung der Behörden.

Kreis Calw - Seit Tagen beschäftigt die Situation um die Firma Müller Fleisch die Region. Während bislang vor allem Kritik am Unternehmen laut wurde, meldet sich nun die Frau eines Büroangestellten von Müller zu Wort und erzählt, wie sie die häusliche Quarantäne erleben. Sie bemängelt dabei die schlechte Abstimmung der Behörden, unter der sie mit ihrer Familie zu leiden habe.

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Da ihr Mann bei Müller Fleisch im Büro arbeite "und leider auch positiv auf das Virus getestet wurde, ist meine Familie persönlich betroffen", sagt die Frau aus einer Gemeinde im nördlichen Kreis Calw, die anonym bleiben möchte (der Name ist der Redaktion bekannt). "Ich möchte aber auch erwähnen, wie inkompetent und wenig hilfreich die Ämter und Behörden mit Infizierten und ihren Angehörigen umgehen", erzählt sie verärgert.

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Ihr Mann sei am 19. April auf Covid-19 getestet worden. Am 21. April sei ihm dann telefonisch mitgeteilt worden, dass er an Covid-19 erkrankt sei und bis einschließlich 1. Mai unter häuslicher Quarantäne stehe. "Außerdem musste er alle Personen informieren, die mit ihm in einem Haushalt leben. Das sind unsere Tochter und ich. Noch dazu kommt meine Mutter, die bei uns zu Besuch ist und ihre Rückreise nach Dresden aus diversen Gründen bereits mehrfach verschoben hat. Die Quarantäne bis 1. Mai sollte auch für uns gelten."

Kein Test für Angehörige

Noch am selben Tag habe die Familie die Personenfragebögen wie gewünscht per E-Mail zurückgeschickt und am 22. April Anrufe vom Landratsamt Calw und vom Gesundheitsamt Dresden bekommen. "Das Landratsamt Calw bestätigte, dass unsere Tochter und ich bis einschließlich 1. Mai in häuslicher Quarantäne bleiben müssen, genau wie mein Mann auch. Auf meine Nachfrage, ob wir denn auch auf Covid-19 getestet werden würden, wurde mir mitgeteilt, dass das nicht vorgesehen ist, solange wir keine Symptome zeigen. Auch ein Test auf Antikörper nach Ablauf der Quarantäne wäre laut Auskunft des Landratsamtes nicht nötig."

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Das Gesundheitsamt Dresden informierte die Mutter, dass sie bis einschließlich 5. Mai in Quarantäne bleiben müsse. In diesem Fall werde ab Datum des positiven Testergebnisses gerechnet. "Auch für meine Mutter ist kein Test vorgesehen, auch nicht auf Antikörper", sagt sie. Sie dürfe sich laut Aussage des Gesundheitsamtes Dresden sogar am 6. Mai in einen Zug setzen und nach Dresden fahren, ohne sich noch einmal bei einer Behörde melden zu müssen.

Soweit schien also alles geklärt. Nun war aber der behördliche Amtsschimmel offenbar bereits im Vollgalopp unterwegs. Denn einen Tag später, am 23. April, bekam sie nach eigener Aussage "erneut einen Anruf vom Landratsamt Calw und mir wurde mitgeteilt, dass die Quarantäne für mich und unsere Tochter bis einschließlich 15. Mai verlängert wird. Begründung: Es wäre möglich, dass wir uns verspätet bei meinem Mann anstecken und die Inkubationszeit sich entsprechend verlängert. Aus Sicherheitsgründen müssten wir also weitere 14 Tage in Quarantäne bleiben." Noch einmal habe sie nach einem (Antikörper-)Test für sich und ihre Tochter gefragt, der aber erneut abgelehnt worden sei.

Sie teilte dem Amt auch mit, "dass meine Mutter bereits am 5. Mai aus der Quarantäne entlassen wird, obwohl bei ihr ebenso das Risiko einer Ansteckung besteht". Daraufhin habe man ihr gesagt, dass in diesem Fall das Gesundheitsamt Dresden zuständig sei. "Völlig außer acht gelassen wurde dabei, dass unsere Mutter zurzeit bei uns wohnt und eine räumliche Trennung schlichtweg nicht möglich ist", versteht sie die Welt nicht mehr.

Aber es ging noch weiter: "Zu guter Letzt erreichte uns am Abend des 23. April eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Enzkreis." Diese Allgemeinverfügung richte sich an Mitarbeiter der Firma Müller Fleisch und deren Familienmitglieder. Darin wird mitgeteilt, dass diese Personen sich ab Inkrafttreten der Verfügung für 14 Tage in häusliche Absonderung begeben müssen, unabhängig von einer noch zu erfolgenden Testung auf Covid-19 oder dem Vorhandensein Corona-typischer Symptome. Die Personen hätten sich außerdem beim Landratsamt Enzkreis zu melden.

In einem weiteren Abschnitt werde geschrieben, dass sich die genannten Personen, die nicht positiv getestet sind und zugleich keine Corona-typischen Symptome aufweisen, ausschließlich zu Hause oder an ihrem Arbeitsplatz aufhalten dürfen. "Das heißt in meinem Fall, dass ich eigentlich arbeiten gehen dürfte, denn ich bin weder positiv getestet, noch habe ich Krankheitssymptome", sagt sie. Schlussendlich werde dann noch mitgeteilt, dass weitergehende Regelungen anderer einschlägiger Vorschriften zu beachten seien und von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt werden.

Um die Verwirrung vollends komplett zu machen, bekam die Frau dann noch einmal Post, dieses Mal wieder vom Landkreis Calw. Darin sei die Anordnung der häuslichen Quarantäne für sie und ihre Tochter schriftlich bestätigt worden. "Laut diesem Schreiben endet die Quarantäne für uns 14 Tage nach Ende der Quarantäne meines Mannes. Wann aber nun die Quarantäne für meinen Mann tatsächlich endet, wurde uns weder vom Landratsamt Calw, noch vom Enzkreis eindeutig mitgeteilt. Genauer gesagt wissen wir nicht, nach welcher Behörde wir uns nun eigentlich richten sollen. Es stehen 1. Mai (Landratsamt Calw) oder 7. Mai (Landratsamt Enzkreis) im Raum. Somit verschiebt sich unter Umständen auch das Quarantäne-Ende für mich und unsere Tochter vom 15. auf den 21. Mai", erzählt sie.

Wer ist zuständig?

Auch mit ihren Versuchen, Genaueres herauszufinden, scheiterte sie mehr oder weniger kläglich. Bei der Corona-Hotline in Pforzheim habe es geheißen, dass der Kreis Calw für sie gar nicht zuständig sei, obwohl sie ja im Kreis Calw wohnen. Das Gesundheitsamt des Enzkreises habe wiederum behauptet, dass dies nicht stimme und sei dagegen verwundert gewesen, dass das Calwer Gesundheitsamt vier Wochen Quarantäne angeordnet habe und sie andererseits aber nicht getestet werde. Dies soll jetzt passieren.

Auch ihre Mutter hat – natürlich – noch einmal ein neues Datum genannt bekommen. Statt am 5. Mai soll deren Quarantäne nun bereits am 3. Mai enden.

Sie findet "es unglaublich, dass Infizierte und Angehörige von den Behörden so an der Nase herum geführt werden. Es gibt keine einheitliche Regelung, auf die man sich berufen oder verlassen kann", sagt sie. Auch auf erneute Nachfrage beim Landkreis Calw habe sie keine klare Antwort bekommen. Und beim Landkreis Enzkreis sei lange gar niemand erreichbar gewesen.

Auch auf die Nachfrage, wie die Familie denn die Spaziergänge mit ihrem Hund regeln könnte, "bekamen wir vom Landratsamt keine eindeutige Antwort, sondern wurden an die Ortspolizeibehörde verwiesen. Als ich dort anrief, wurde ich gefragt, ob uns das Landratsamt dazu keine Auskunft gegeben hätte. Ich schlug schließlich vor, dass ich mit unserem Hund mit dem Auto bis zum Wald fahren und dann mit größtmöglichem Abstand zu anderen Spaziergängern laufen würde. Dieser Vorschlag wurde genehmigt".

Dabei könne die Familie insofern noch von Glück reden, dass es allen gut gehe. "Ich denke aber an die vielen anderen Betroffenen, denen es möglicherweise wirklich schlecht geht, und die sich unter diesen Umständen dann auch noch mit verschiedenen Ämtern streiten müssen", sagt sie weiter. In ihrem Fall "mischen drei verschiedene Behörden mit und es gibt keine klare Aussage, keine festgelegte Linie". So langsam könne sie verstehen, dass viele Leute das Virus und alles, was damit zusammenhänge, nicht wirklich ernst nehmen. Ihr scheint es, als ob selbst die Behörden den Ernst der Lage nicht wirklich erkannt haben. "Aber zumindest stand am 22. April morgens direkt die Polizei bei uns vor der Tür, um zu überprüfen, ob mein Mann auch brav daheim ist. Zumindest das funktioniert ja", sagt sie frustriert.

Aber auch ihr Netzwerk im Umfeld funktioniert und die Familie hat "Gott sei Dank eine liebe Bekannte, die uns frische Einkäufe vor die Tür stellt. Und insgesamt können wir noch gut von einigen Vorräten leben." Interessant werde es dann aber, "wenn mein Mann nach Ende der häuslichen Quarantäne in sogenannte Arbeitsquarantäne muss", was derzeit wohl auf die meisten Müller-Fleisch-Mitarbeiter zutreffe und bedeute, dass sie nur zwischen Arbeitsplatz und Wohnort pendeln dürfen. Einkaufen, tanken und ähnliches sind dabei nicht erlaubt. Aber: "Es gibt auch keine Regelung, wie man sich in dieser Situation versorgen darf. Denn zumindest tanken gehen möchte man ja, wenn man schon ins Geschäft fahren soll", sagt sie. Und sie befürchtet: "Je nachdem, wie lange ich nun tatsächlich in Quarantäne bleiben muss, könnten wir sehr viel länger auf Hilfe angewiesen sein, als uns lieb ist." Hilfe, die sie von den Ämtern derzeit nicht erwartet.