Friedlich anmutendes Kreiskrankenhaus im Calw. Zumindest das Urteil des Landgerichts sorgt für etwas Ruhe. Foto: Fritsch

Ein Klinikproblem ist vorerst vom Tisch: Urteil vom Landgericht Tübingen sorgt für etwas Ruhe. Landrat Riegger: "Eine Befreiung".

Kreis Calw/Tübingen - Rechtzeitig zum Weihnachtsfest hat der Landkreis Calw vorerst eine Sorge weniger mit seinen Krankenhäusern: Das Landgericht Tübingen hat die Klage des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken abgewiesen. Die Bezuschussung der Kreiskliniken stellt demnach keinen Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht dar. Das Urteil fiel für den Landkreis Calw nicht völlig überraschend aus, zumal das Gericht in der mündlichen Verhandlung angedeutet hatte, dass die Aussichten der privaten Klinikbetreiber nicht so gut sind. Und dennoch: Landrat Helmut Riegger bezeichnete das Urteil nach der Verlesung gestern Nachmittag in Tübingen als "eine Befreiung". Und zwar nicht allein für den Landkreis Calw, sondern für die kommunalen Krankenhäuser in ganz Deutland. Viele Häuser – vor allem die im ländlichen Raum – hätten laut Riegger sonst nämlich nicht mehr betrieben werden können.

Das ist auch für das Landgericht der Knackpunkt an der ganzen Geschichte. Es stützt sich in seiner Urteilsbegründung nämlich maßgeblich darauf, dass die kommunalen Klinikbetreiber – im Gegensatz zu den privaten Anbietern – gar keine Wahl haben. Sie müssen die Grundversorgung sicherstellen. So sieht es das Landeskrankenhausgesetz in Baden-Württemberg vor.

Steht der Betrieb außer Frage, muss auch das Geld irgendwo herkommen, wenn der Betrieb nicht auskömmlich zu gestalten ist.

Im Fall der defizitären Kreiskliniken in Nagold und Calw geht es um die Entscheidung des Kreistages Calw vom Dezember 2012, die nicht durch Eigenkapital gedeckten Verluste für das Jahr 2012 in Höhe von 6,2 Millionen Euro und zugleich für die Folgejahre bis 2016 zu tragen. Das, so der Bundesverband Deutscher Privatkliniken in seiner Klageschrift, der sich den Kreis Calw für seine Musterklage ausgeguckt hat, verzerre den Wettbewerb.

Das Gericht löst sich in seinem Urteil zugleich von der Frage, welche Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sind und in welchen Häusern diese zu erbringen ist. Dies sei politische Entscheidung der jeweiligen Landesregierung und sei vom Gericht nicht zu prüfen.

Man müsse und wolle die Versorgung der Bevölkerung aber sicherstellen, sagt Landrat Riegger. Klar sei, dass kein Kreis und keine Kommune Geld in Krankenhäuser stecken wolle. "Wir würden es auch lieber für Straßen und andere Dinge ausgeben." Doch ohne Zuschuss seien viele Krankenhäuser im ländlichen Raum nicht zu betreiben, weil es ihnen im Vergleich zu jenen in Ballungsräumen schlicht an den Fallzahlen mangele.

Eine Lösung der Grundproblematik stellt das Urteil für Riegger freilich nicht dar. Aufgrund der mangelhaften Finanzierung der Krankenhäuser durch Bund, Länder und Krankenkassen gelinge es den kommunalen Krankenhäusern immer weniger, ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erwirtschaften. Seine Forderung sei demnach eine Neuregelung, die insbesondere die Rahmenbedingungen der Häuser im ländlichen Raum berücksichtige.

u Baden-Württemberg