Der Rechtsstreit um die Klinik-Finanzierung kommunaler Krankenhäuser geht weiter: Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) geht nach seiner Niederlage vor dem Landgericht Tübingen in Berufung. Die Musterklage richtet sich gegen den Landkreis Calw. Foto: Fritsch

Bundesverband Deutscher Privatkliniken geht nach seiner Niederlage vor dem Landgericht Tübingen in Berufung.

Calw/Tübingen - Der Rechtsstreit um die Finanzierung Hunderter Kommunaler Krankenhäuser in Deutschland geht weiter. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) werde nach seiner Niederlage vor dem Landgericht Tübingen in Berufung gehen, sagte Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz an Donnerstag. Die endgültige Entscheidung darüber müsse zwar noch der Verbandsvorstand treffen, der am 23. Januar wieder zusammenkommt. Doch das sei nur noch eine formale Abstimmung.

Die Privatkliniken wehren sich mit ihrer Musterklage gegen den Kreis Calw gegen die in Deutschland weit verbreitete Praxis, dass Städte und Kreise ihre Kliniken finanziell unterstützen. Die privaten Krankenhausbetreiber sehen darin einen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht. Doch die Richter am Landgericht Tübingen hatten in ihrem kurz vor Weihnachten verkündeten Urteil keine Bedenken gegen die Klinik-Subventionen.

Der Prozess würde in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt. Es gilt aber als sicher, dass der Grundsatzstreit erst in höchster Instanz entschieden wird. Das Urteil dürfte nach Einschätzung von Experten Auswirkungen für Hunderte Kliniken in ganz Deutschland haben, wo es ähnliche Subventionen gibt.