Die Finanzen im Kreis Calw bereiten den Verantwortlichen Kopfschmerzen. Foto: © agrarmotive - stock.adobe.com

Die Entwicklung der Finanzlage im Kreis Calw bereiten den Verantwortlichen Sorgen. Fehlende Zuweisungen aus dem Bundesteilhabegesetz und gesunkene Einnahmen bei der Grunderwerbsteuer lassen das Defizit auf 8,6 Millionen Euro ansteigen – bisher. Eine geplante Finanzkommission soll dagegen steuern.

So langsam geht es bei den Finanzen des Kreises Calw ans Eingemachte. Michael Hopf erwartet, dass Ende des Jahres die Rücklagen aufgebraucht sein werden. Das geplante Defizit von 3,7 Millionen Euro sei nicht zu halten. Zwischenzeitlich geht der Kreiskämmerer von zehn Millionen Euro aus, wie er dem Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss (VWA) des Kreistags berichtete.

 

Das trifft auch die Gemeinden, die das über die Kreisumlage, die zuletzt auf 38 Prozent gestiegen war, zu tragen haben, wie Landrat Helmut Riegger sagte. Das wissen natürlich die Schultes selbst am besten. Und sie blicken schon jetzt mit Sorge auf die weitere Entwicklung. Hopf machte unmissverständlich klar, dass sich die Situation 2025 weiter verschlechtern wird.

So rechnen die Kreisräte, Calws OB Florian Kling (SPD) und Volker Schuler (Freie Wähler), Bürgermeister von Ebhausen, mit einem weiteren Anstieg. Folglich könne man, so Kling, mit der Kreisumlage nicht planen. Da wurde im Gremium schon von 40 Prozent und mehr geraunt.

Klausurtagung reicht nicht aus

Der Oberbürgermeister der Hesse-Stadt forderte deshalb eine Finanzkommission. Kling: „Wir brauchen eine intensivere Beschäftigung mit den Kreisfinanzen.“ Dazu reiche die bevorstehende Klausurtagung nicht aus und es helfe auch nichts, auf das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zu schimpfen.

Für Landrat Riegger ist das BTHG, das vor allem behinderten Menschen die Teilnahme am Arbeitsleben erleichtern soll, schon lange ein rotes Tuch. Seine Kritik wendet sich dabei nicht gegen das Gesetz an sich sondern gegen die Umsetzung, die mit einem großen bürokratischen Aufwand verbunden ist.

Einnahmen aus Grunderwerbsteuer gesunken

Was fast noch schlimmer ist: Das Land Baden-Württemberg kommt, so der Landrat, gegenüber den Kreisen seinen Verpflichtungen nicht nach. Das hat wiederum drastische Auswirkungen auf die Finanzen. Hopf: „Statt acht Millionen Euro haben wir nur 1,2 Millionen bekommen.“

Das Land leistet bislang nur Abschlagszahlungen und lässt, so das Landratsamt, bislang keine Anzeichen erkennen, den 2020 eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Unter anderem wurde man sich bislang über die Festlegung der BTHG-bedingten Mehrkosten nicht einig. Wegen der deutlich gesunkenen Bautätigkeit sind zudem die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer um 1,8 Millionen Euro gesunken.

Weniger Personalaufwendungen

Die fehlenden Mittel summieren sich somit allein aus den fehlenden BTHG-Zuweisungen und der geringeren Grunderwerbsteuer auf 8,6 Millionen Euro. Immerhin liegen die Personalaufwendungen, so Erster Landbeamter Frank Wiehe, wegen der Stellenbesetzungssperre um rund eine Million Euro unter Plan.

„Uns fehlt die Luft zum Atmen“, stellte Riegger fest. So könnten schon bald die freiwilligen Leistungen des Landkreises zur Disposition stehen. Geld, das zum Beispiel an Vereine und in das kulturelle Leben fließt und den Landkreis lebenswert machen soll.

Finanzkommission gewünscht

Nach der Klausurtagung am 18. und 19. Oktober soll es zur Gründung der Finanzkommission kommen, kündigte Riegger an. Die SPD-Fraktion hatte im Kreistag beantragt, zusätzlich zu den bestehenden Ausschüssen einen Finanzausschuss zu bilden. Die Sozialdemokraten konnten sich damit nicht durchsetzen. Nach Gesprächen unter den Fraktionen kam es dann mehrheitlich zum Wunsch nach einer Finanzkommission, die sich aus Vertretern der Verwaltung und des Kreistags zusammensetzen und noch dieses Jahr ihre Arbeit aufnehmen soll, wie Pressesprecherin Valerie Nußbaum auf Nachfrage mitteilte.

AfD hält nicht viel von Plan

Die AfD hält von einer solchen Kommission nicht viel. „Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagte Kreisrat Günther Schöttle. Es müsse nun endlich festgelegt werden, wo gespart werden soll. Da müssten auch unbequeme Maßnahmen ergriffen werden. Es stünden nicht nur freiwillige Leistungen zur Disposition; zudem stelle sich die Frage, so Schöttle, „ob die Pflichtaufgaben des Kreises noch handelbar sind.“