Im Zuge der Kreisreform verlor der Kreis Calw einiges seiner bisherigen Fläche. Foto: Kreisarchiv

Vor 40 Jahren wurde ein geschrumpfter Landkreis Calw aus der Taufe gehoben. Druck zeigte Wirkung.

Kreis Calw - Sogar seine Auflösung war im Bereich des Möglichen. Doch nach heftigen Diskussionen sprach sich die Politik für ein Weiterbestehen aus. Inzwischen existiert der Landkreis Calw in seiner heutigen Form seit nunmehr 40 Jahren.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Der Landkreis Calw ist älter als 40 Jahre. Den "Landkreis Calw" gibt es schon seit 1934, als die "Oberämter" in Württemberg in "Landkreise" umbenannt wurden. Am 1. September 1938 wurde ein neuer "Landkreis Calw" gebildet aus den drei Landkreisen Calw, Nagold und Neuenbürg, der von Loffenau im Westen bis Deckenpfronn im Osten und von Birkenfeld im Norden bis Haiterbach im Süden reichte.

Ziel der Reform war die Stärkung der Selbstverwaltung

Doch zurück zur Verwaltungsreform Anfang der 1970er Jahre. Alle Verwaltungsbereiche sollten reformiert werden: die Gemeinden, die Landkreise, die Mittelinstanzen (Regierungspräsidien) und die Ministerien. Die politischen Überlegungen im Bezug auf die Landkreise wurden Ende 1969 in dem "Denkmodell der Landesregierung zur Kreisreform in Baden-Württemberg" zusammengefasst. Ziel war die Stärkung der Selbstverwaltung der Landkreise und die Verwirklichung des Landesentwicklungsplans.

Der darin enthaltene "Vorschlag zur Neugliederung der Landkreise und der Regierungsbezirke" sah eine Aufteilung des Kreises Calw auf insgesamt fünf Landkreise vor: Der größte Teil mit Calw selbst sollte an einen neuen Kreis Pforzheim kommen, während die meisten südlich gelegenen Kreisgebiete mit Nagold an einen vergrößerten Landkreis Freudenstadt gekommen wären.

Diese Pläne riefen heftigen Widerstand und Diskussionen hervor. Landrat Günter Pfeiffer und der Kreistag bekannten sich eindeutig zum Fortbestand des Landkreises Calw. In seiner gedruckten Stellungnahme vom 25. Mai 1970 stellte der Kreistag fest, dass der Landkreis in allen wesentlichen Kriterien den Anforderungen der Landesregierung an einen modernen Landkreis entspreche. Seine homogene Wirtschaftsstruktur mit ihren spezifischen Schwerpunkten und seine sozio-ökonomische Verflechtungen müssten sich in einer einheitlichen Verwaltung widerspiegeln. Mit seinen Mittelzentren Calw und Nagold dürfe er nicht zum unbedeutenden Randgebiet zweier Großkreise werden.

Große Diskussionen in den Gemeinden

Große Diskussionen gab es auch in den Gemeinden. In den damaligen Tageszeitungen wurden immer wieder Stellungnahmen mit entsprechenden Zugehörigkeitswünschen abgedruckt. Die Gemeinden nördlich und nordwestlich von Neuenbürg wollten sich dem Kreis Pforzheim anschließen, Neuenbürg selbst wollte dagegen bei Calw bleiben, auch weil man die Enztalgemeinden als Einheit sah. Auch Bad Herrenalb und die umliegenden Gemeinden wollten lieber bei Calw bleiben, statt wie vorgesehen zum Kreis Karlsruhe zu wechseln, nur um einige Beispiele zu nennen. Außerdem waren die Gemeinden stark mit Fragen der Gemeindereform beschäftigt. Die Welle der Eingemeindungen hatte bereits 1971 begonnen, als Altensteigdorf, Beinberg, Monakam, Unterhaugstett, Unterlengenhardt, Schwarzenberg, Schönbronn, Unterschwandorf, Mindersbach, Pfrondorf, Gündringen, Schietingen und Vollmaringen ihre Selbständigkeit aufgeben mussten.

Der politische Protest gegen die Auflösung des Landkreises blieb indes nicht ohne Wirkung. Auf Anraten der beiden Sachverständigen- Kommissionen war der Kreis Calw im Regierungsentwurf des Kreisreformgesetzes vom 10. Januar 1971 wieder vorhanden. Bei der am 1. Januar 1973 in Kraft getretenen Kreisreform war der Landkreis Calw der einzige in Baden-Württemberg, dessen Kreisgebiet sich verkleinerte. Vom Gebiet des alten Oberamts Neuenbürg gelangte das nördliche Viertel mit Neuenbürg und weiteren 13 Gemeinden zum neu gebildeten Enzkreis mit Sitz in Pforzheim; im Westen wurde Loffenau Teil des Landkreises Rastatt. Außerdem gliederte man im Osten Dachtel und Deckenpfronn zum Kreis Böblingen um. Gebietszuwachs bekam der Landkreis mit den südlich gelegenen Gemeinden Fünfbronn vom Kreis Freudenstadt und Hochdorf vom Landkreis Horb; bereits 1971 waren vom Kreis Horb Gündringen, Schietingen und Vollmaringen als Stadtteile von Nagold zum Landkreis Calw gelangt. Erst zum 1. September 1974 wechselte Garrweiler vom Kreis Freudenstadt zum Kreis Calw als Stadtteil von Altensteig; damit hatte das Kreisgebiet seine bis heute bestehende Ausdehnung erhalten.

Auch die Zugehörigkeit zum Regierungsbezirk wurde geändert. Landrat Pfeiffer und die Gemeinden äußerten den Wunsch, beim Regierungsbezirk Tübingen zu bleiben. Begründet wurde dies offiziell damit, dass die Regierungspräsidien ohnehin abgeschafft werden sollten (geplant für 1977). Ein Wechsel mache deshalb keinen Sinn mehr. Einige Gemeinden verhehlten nicht, dass sie lieber württembergisch bleiben als badisch werden wollten. Geändert hatten die Proteste nichts. Der Landkreis Calw wurde in den Regierungsbezirk Karlsruhe eingegliedert (heute: Regierungspräsidium Karlsruhe).