Wie viele Haushalte tatsächlich von den Mitarbeitern der Abfallwirtschaft eine neue Biotonne bekommen, ist derzeit noch nicht klar. Foto: AWG

Abfallwirtschaft setzt gesetzliche Vorgaben um. 26.000 Haushalte werden in den nächsten Tagen angeschrieben.

Kreis Calw - Der Bund schreibt es vor, die Abfallwirtschaft Kreis Calw muss es jetzt umsetzen. Rein rechtlich muss in Zukunft jeder Haushalt eine eigene Biotonne besitzen. Doch es soll Ausnahmen geben.

Die Einrichtung einer eigenen Biotonne gibt es im Landkreis Calw schon gut 20 Jahren. Doch die ist nicht verpflichtend. Das hat dazu geführt, dass nur zwei Drittel aller Haushalte eine solche Tonne haben.

In Zahlen heißt das: In knapp 64.000 Haushalten im Kreis Calw steht eine Biotonne, wird sie von der Hausverwaltung gestellt oder wird gemeinsam mit anderen Haushalten in einer so genannten Behältergemeinschaft zusammen genutzt.

Rund 26.000 Haushalte nutzen keine der drei Möglichkeiten und haben demnach keine Biotonne zur Verfügung. Diese Haushalte werden demnächst Post von der Abfallwirtschaft Landkreis Calw bekommen. Denn die muss dafür sorgen, dass die vom Bund beschlossene Biotonnenpflicht jetzt umgesetzt wird. "Und dabei wollen wir so unbürokratisch wie möglich vorgehen", versprechen Abfallberater Helge Jesse und Christian Gmeiner, der neue Geschäftsführer der Abfallwirtschaft im Kreis Calw.

Ausnahme: Haushalte, die selbst kompostieren

Spielraum für dieses unbürokratische Vorgehen ist durchaus vorhanden. Denn es soll Ausnahmen von der Biotonnenpflicht geben. Zunächst besteht – wie bisher auch – die Möglichkeit einer Behältergemeinschaft mit anderen Haushalten.

Die zweite Gruppe die von der Behälterpflicht befreit werden kann, sind die Haushalte, die selbst kompostieren. Beide Gruppen müssen bis 14. August – in einer Antwort auf das Schreiben der Abfallwirtschaft – jedoch ihren Status nachweisen. Mitglieder von Behältergemeinschaften genauso wie die Eigenkompostierer. Letztere sollen darüber hinaus noch einen weiteren Nachweis führen. Pro Haushaltsmitglied sollten 50 Quadratmeter Freifläche vorhanden sein, auf der der Betroffene seinen Kompost auch ausbringen kann.

Gmeiner und Jesse machen sich keine Illusionen darüber, dass sie alle Angaben der jetzt angeschriebenen 26 000 Haushalte auch tatsächlich überprüfen können. Allerdings kündigen sie schon jetzt Stichproben-Kontrollen der gemachten Angaben an.