Die Pressestelle der Landkreis-Verwaltung teilte am Nachmittag mit, dass kreisweit insgesamt 47 bestätigte Corona-Fälle bei Bewohnern und Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen bekannt seien. Dabei verteilten sich 37 Fälle auf acht der insgesamt 40 stationären Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und zehn Fälle auf eine der neun ambulant betreuten Wohngruppen im Kreis. "Derzeit stehen zwei Pflegeheime bis auf weiteres unter Quarantäne."
"Des Weiteren wurde auch für eine Reha-Klinik eine Quarantäneanordnung ausgesprochen, nachdem dort rund 60, nicht aus dem Kreis stammende Patienten positiv getestet wurden", schildert Landrat Helmut Riegger die Situation. Auch wenn das Landratsamt "aus Datenschutzgründen" die Einrichtung nicht namentlich nannte, dürfte die letztgenannte Zahl der de’Ignis-Fachklinik zuzuordnen sein.
Eine Nachfrage zu den genauen Hintergründen, die hinter dieser Infektionswelle stehen könnten, blieb unbeantwortet.
Landrat Riegger bezeichnete laut Pressemitteilung Ausgangsbeschränkung in Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf als "keine leichte, aber richtige Entscheidung."
Um diese Personengruppe bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen und das Einschleppungsrisiko des Erregers SARS-CoV-2 in die Häuser so weit wie möglich zu reduzieren, sei die Kreisverwaltung bereits frühzeitig mit der dringenden Empfehlung eines Besuchsverbots sowie weiterer Maßnahmen auf die Alten- und Pflegeheime, akutstationäre Einrichtungen sowie Reha-Einrichtungen im Kreis zugegangen.
Wie der Landrat hervorhebt, befänden sich die betroffenen Einrichtungen im intensiven Austausch mit den zuständigen Behörden und stimmten das Vorgehen zur bestmöglichen Versorgung der Erkrankten und der Isolierung potenzieller Kontaktpersonen ab.
Die aktuelle Quarantäneanordnung bedeute für die Bewohner und Patienten der betroffenen Einrichtungen, dass sie isoliert untergebracht würden.
Für die Mitarbeiter gelte eine erweiterte Quarantäneanordnung. Sie dürften ihre Wohnung nur verlassen, um ihrer Tätigkeit in der Einrichtung nachzugehen.
Es sei nicht auszuschließen, dass der Erreger zumindest zum Teil durch Bewohner, die sich den Tag über ohne Berücksichtigung der erforderlichen Schutzmaßnahmen außerhalb der Einrichtung aufgehalten hätten, selbst in die Heime eingebracht worden sei.
In den entsprechenden Einrichtungen würden nun im verstärktem Maße Testungen auf Infektionen durchgeführt.
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