Die private Krankenversicherung kann im Alter zum Problem werden. Foto: Franziska Gabbert/dpa

Versicherungsexperten beantworten typische Fragen zur Krankenversicherung – und erklären, wie höhere Kosten umgangen werden können.

Jeder muss in Deutschland krankenversichert sein. Was der Einzelne dafür zahlt, hängt von der Art der jeweiligen Versicherung ab: Wer privat versichert ist, zahlt je nach Gesellschaft und Tarif. Wer gesetzlich versichert ist, kann dies freiwillig, pflicht- oder familienversichert sein. Was es bei einem Kassenwechsel zu beachten gilt, erklären Karin Stern von der AOK Baden-Württemberg, Yvonne Brüderle vom Verband der Privaten Krankenversicherung und Peter Klipp von der Stiftung Warentest.

 

Wie kann ich als Privatversicherter meinen Beitrag reduzieren?

Versicherte können sich von ihrem Versicherer Alternativen berechnen lassen: Eventuell gibt es die Möglichkeit, den Selbstbehalt zu erhöhen und dadurch ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis zu erreichen, auch wenn der Selbstbehalt im Leistungsfall zu bezahlen ist. Alternativ kann in leistungsschwächere Tarife umgestellt werden. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass die Tarife unter Umständen nur mit einer Gesundheitsprüfung wieder erhöht werden können. Der reduzierte Versicherungsschutz sollte auch im Krankheitsfall ausreichend sein.

Kann man mit Ende 50 zu einem anderen Privatversicherer wechseln?

Davon ist abzuraten, da ein Großteil der Alterungsrückstellungen verloren geht. Man müsste einen Neuvertrag abschließen und Gesundheitsfragen beantworten. Mögliche Vorerkrankungen erhöhen den Beitrag. Besser ist es, bei der jetzigen Gesellschaft nach Sparvarianten zu fragen.

Können freiwillig Versicherte, die überlegen, in die Private zu wechseln, später im Rentenalter in die Gesetzliche zurück?

Während der Berufstätigkeit ist eine Rückkehr in der Regel nur bis 55 möglich. Wer in der gesetzlichen Versicherung bleibt und die üblichen Vorversicherungszeiten nachweisen kann, kann zum Renteneintritt in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert werden. Wird die nötige Vorversicherungszeit nicht erfüllt – etwa aufgrund Zeiten in einer Privatversicherung –, dann ist bei Renteneintritt die freiwillige Versicherung möglich.

Können Altersrentner eine Pflichtversicherung kündigen, um in eine Privatversicherung zu gehen und eine Teilkostenversicherung aufgrund der Beihilfe abzuschließen?

Nein, das ist nicht möglich. Es ist aufwendig, Abrechnungen zusätzlich bei der Beihilfestelle einzureichen. Doch bei einer Pflichtversicherung kann man nur die gesetzliche Krankenkasse wechseln, aber nicht kündigen, um in eine Privatversicherung zu gehen.

Gilt das Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Zusatzbeitrags auch für Rentner?

Das Sonderkündigungsrecht gilt für alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse bei Erhöhung des Zusatzbeitrags. Eine andere gesetzliche Krankenkasse – sofern sie für den jeweils Versicherten wählbar ist – darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen. Dies ist gesetzlich eindeutig geregelt.