Beamte erhalten einen Teil ihrer Aufwendungen für die Gesundheit über die Beihilfe ersetzt – künftig auf verschiedenen Wegen. Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Auf Druck der Grünen steht die Koalition im Landtag vor der Einführung einer pauschalen Beihilfe. Diese verschafft Staatsdienern mehr Flexibilität in der Krankenversicherung. So könnte auch die gesetzliche Krankenversicherung attraktiv für die Staatsdiener werden.

Es handelt sich – vorerst – um eine kleine Gruppe von etwa 4240 baden-württembergischen Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Doch ist seit Jahren umstritten, wie sie in der Krankenvorsorge zu behandeln sind. Hartnäckig setzt sich der Gewerkschaftsbund (DGB) dafür ein, dass sie vom Dienstherrn eine sogenannte pauschale Beihilfe als monatlichen Zuschuss bekommen, damit die Versicherung für die Staatsdiener bezahlbar wird.

 

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Die pauschale Beihilfe würde alternativ zur individuellen Beihilfe eingeführt, die jeweils als Ausgleich für die tatsächlich anfallenden Aufwendungen gezahlt wird. Hartnäckig kämpft der Beamtenbund (BBW) für ein Festhalten an der Kombination von Beihilfe und privater Krankenversicherung (PKV). Dennoch haben die Grünen das Vorhaben durchgesetzt – nun soll es realisiert werden.

Grüne wollen Gerechtigkeitslücke zügig schließen

„Staatsbedienstete mit niedrigen Einkommen werden durch Kosten für die Privatversicherung überproportional stark belastet – diese Gerechtigkeitslücke wollen wir schließen“, argumentiert der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Markus Rösler. Grün-Schwarz habe im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sich das Land mit einer pauschalen Beihilfe als Zuschuss zur Krankenversicherung analog zum Arbeitgeberanteil beteiligen soll. Den Grünen sei es ein Anliegen, diesen Punkt zügig umzusetzen. „Wir haben uns daher mit der CDU darauf geeinigt, dass die pauschale Beihilfe zum 1. Januar 2023 wirksam wird“, sagt Rösler. „Der Startschuss zum Verfahren steht bevor.“ Die weiteren Schritte würden mit dem Finanzministerium und dem Koalitionspartner eng abgestimmt.

CDU will ein „verlässlicher Partner“ sein

CDU-Fraktionsvize Thomas Blenke betont: „Wir sind in der Regierung ein verlässlicher Partner.“ Beamte sollten unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit erhalten, sich ohne finanzielle Nachteile für die gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden. Die CDU-Fraktion stehe zur Erarbeitung des Landesgesetzes. Dabei müssten sowohl die finanziellen Spielräume als auch verfassungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. „Vor diesem Hintergrund haben wir noch Klärungsbedarf.“

Beamtenbund steht auf der Bremse

Dass die CDU noch nicht vollends mitzieht, hat mit dem Beamtenbund zu tun. Der setzt noch auf ein Gutachten, mit dem der PKV-Verband klären will, ob die Einführung des „Hamburger Modells“ im Südwesten mit der Verfassung vereinbar ist. Der DGB-Beamtenexperte Dominik Gaugler zeigt durchaus Verständnis für den Wunsch der CDU nach einer rechtssicheren Lösung. Doch sieht er die Rechtssicherheit als gegeben an. Immerhin hätten Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen die pauschale Beihilfe nach gründlicher Prüfung eingeführt. Zudem sei die Versicherung in der PKV kein Grundsatz des Berufsbeamtentums. Die Beihilfe sei Sache des Dienstherrn – wie er sie gestaltet, könne er entscheiden.

DGB: Gesundheitssystem wird nicht angetastet

Die allergrößte Sorge des Beamtenbundes ist es, dass die pauschale Beihilfe einer Bürgerversicherung der Weg ebnet – obwohl diese vom Bund etabliert werden müsste und die Ampelregierung dies nicht vor hat. „Die Argumentation des BBW geht da sehr am Thema vorbei“, kontert die DGB-Landesvize Maren Diebel-Ebers. „Hier geht es allein um das Beihilferecht im Land – das Gesundheitssystem wird nicht angetastet.“

Zudem warnt sie vor „Dramatisierungen“ und „Schreckgespenstern“. In den anderen fünf Ländern gebe es auch „keinen massiven Ansturm“ auf die gesetzliche Versicherung. Der Hauptteil der Beamten werde in der privaten Krankenversicherung bleiben und eine individuelle Beihilfe bekommen. Künftig werde es aber auch Beamte in der gesetzlichen Versicherung oder Quereinsteiger geben, „die dann eine wirkliche Wahl haben“. Die Quereinsteiger haben häufiger ein höheres Lebensalter und werden in der PKV zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen in teurere Tarifen eingestuft. Künftig soll das Land als Dienstherr für sie in der GKV die Hälfte der Beiträge übernehmen – so wie es jeder private Arbeitgeber gewohnt ist.

Wachsende Mehrausgaben für das Land

Landesbeamtenbund-Chef Kai Rosenberger nennt das Wahlrecht zwischen PKV und GKV eine „Mogelpackung“. Wer sich einmal für die GKV entschieden habe, dem bleibe der Weg in die PKV versagt. Echte Wahlfreiheit werde nur durch eine Änderung des Sozialgesetzbuchs fünf im Bund erreicht.

Die jährlichen Mehrausgaben hat das Staatsministerium in einer Information für den Landtag auf 13,8 Millionen Euro geschätzt – jedes Jahr würden es drei Millionen mehr. Das Modell komme das Land teuer zu stehen, resümiert der Beamtenbund. „Stimmt, haushaltsneutral ist das Ganze nicht“, sagt der DGB-Experte Gaugler. Langfristige Berechnungen seien aber unseriös. Und im bisherigen System zahlten die Betroffenen den Mitgliedsbeitrag zur gesetzlichen Versicherung in voller Höhe – so trügen Beamte mit gesundheitlichen Vorbelastungen zur Haushaltssanierung bei. „Denen verschaffen wir eine Unterstützung.“

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