Die Gesundheitskarte sorgt noch immer für Ungewissheiten. Foto: dpa

Hunderttausende im Südwesten haben noch keine neue Gesundheitskarte. Alte Krankenversichertenkarten bleiben vorerst gültig.

Stuttgart - In Baden-Württemberg sind zum Start der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) am 1. Januar Hunderttausende gesetzlich Krankenversicherte noch nicht im Besitz des neuen Versicherungsnachweises. Die genaue Zahl ist nicht bekannt, da die Krankenkassen im Land keine absoluten Zahlen nennen wollen.

Nach Angaben der großen Kassenverbände haben bisher rund 95 Prozent der Versicherten die eGK erhalten. Die fehlenden fünf Prozent entsprechen in Baden-Württemberg mit seinen rund 10,6 Millionen Einwohnern (davon etwa 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung) deutlich mehr als 400 000 Personen.

„Einige wenige haben es schlicht vergessen, ein Lichtbild abzugeben“, sagte Frank Winkler, Sprecher des Verbands der Ersatzkassen im Land, unserer Zeitung. Bei denjenigen Versicherten, die die Karte zunächst ablehnten, hätten die Ersatzkassen aber „durch Beratung und Aufklärung gute Ergebnisse erzielt“. 85 Prozent von ihnen hätten ihr Passbild daraufhin geschickt.

Alle Krankenkassen im Südwesten verweisen darauf, dass die alten Krankenversichertenkarten auch 2014 zunächst noch gültig bleiben. „Wer aus welchen Gründen auch immer noch keine neue Karte hat, wird auch im neuen Jahr noch behandelt“, betonte Winkler.

Laut einer Vereinbarung zwischen Kassen und Kassenärzten ist der 30. September der letzte Gültigkeitstag der alten Karte. Über die Auslegung einer entsprechende Vereinbarungen streiten die Spitzengremien beider Seiten allerdings inzwischen. Die Kassenärzte gehen anders als die Versicherer davon aus, dass die alten Karten noch bis zu ihrem jeweils aufgedruckten Gültigkeitstermin gelten.

Problematisch wird es für Patienten, deren alter Versicherungsnachweis abgelaufen ist, die aber noch nicht über deren elektronischen Nachfolger verfügen. Zwar müssen die Ärzte auch in diesem Fall behandeln; die Patienten müssen aber nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg innerhalb von zehn Tagen eine gültige Karte oder einen anderen Versicherungsnachweis vorlegen. Andernfalls kann der Arzt dem Versicherten die Kosten privat in Rechnung stellen.

Legt der Patient jedoch im laufenden Quartal noch die neue Karte vor, müssen die Kosten rückerstattet werden.