Wer sein Auto neben dem Klinikum in Freudenstadt parken will, sollte künftig noch besser darauf achten, die Regeln einzuhalten. Foto: Carolin Schöffler

Eine Gebührenerhöhung ist für das schrankenlose Parken beim Klinikum mit Beginn des Jahres in Kraft getreten – allerdings nur bei Verstößen.

Auf dem Parkplatz und in den Parkhäusern des Klinikums Freudenstadt wurde mit dem 1. Januar die Gebühr für Parkverstöße von bisher 45 auf 53 Euro erhöht. Das teilt das Klinikum mit.

 

Diese Gebührenerhöhung sei nicht vom Klinikum selbst, sondern vom Systempartner Peter Park vorgenommen worden, der für die Verwaltung und Überwachung der Parkregelungen zuständig ist.

Warum werden die Gebühren bei Parkverstößen erhöht? Der Anpassung liegt eine Änderung der steuerlichen Behandlung von „Kontrollgebühren“ zugrunde, die ein mit dem Betrieb privater Parkplätze betrautes Unternehmen, in diesem Fall die Firma Peter Park, von den Nutzern der Parkplätze für die Nichtbeachtung der allgemeinen Nutzungsbedingungen erhebt. Diese Kontrollgebühren werden für die Parkplatznutzer teurer, da nunmehr die Mehrwertsteuer hinzukommt.

Tageshöchstsatz liegt bei acht Euro

Dies bedeutet für die Parkflächen des Klinikums, dass eine Gebühr von 44,54 Euro (netto) zuzüglich des Parkentgelts pro Parkverstoß und Tag angesetzt wird. Die Ahndung von Verstößen wird weiterhin über Peter Park abgewickelt. Patienten, Besucher und Mitarbeiter werden gebeten, die geltenden Parkregelungen zu beachten, um unnötige Gebühren zu vermeiden und den Parkraum für alle Nutzer gerecht zu gestalten, heißt es in der Mitteilung weiter.

Die Parkgebühren in den Parkhäusern und auf dem freien Parkplatz werden nicht erhöht. Die ersten 30 Minuten werden mit 50 Cent, jede weitere Stunde mit einem Euro berechnet. Der Tageshöchstsatz liegt bei acht Euro.

Für weitere Informationen zur Parkraumnutzung und zu den Gebühren steht die Firma Peter Park zur Verfügung. Kontakt: Peter Park, E-Mail info@peterpark.com, Internet www.peter-park.com.