Das Krankenhaus in Freudenstadt. Foto: Müller

Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt (KLF) reagieren auf die neue Corona-Lage. Das müssen Besucher jetzt wissen und beachten

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in unserem Newsblog

Kreis Freudenstadt - Die geänderte Besucherregeln für ihre Häuser in Horb und Freudenstadt gelten ab sofort. Grundlage ist aktuellen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg, teilt die KLF mit.

Anforderungen an Masken

Besucher im Klinikum in Freudenstadt und in der Klinik für Geriatrische Rehabilitation in Horb sind verpflichtet, eine FFP-2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen. Für Kinder ab sechs Jahren bis zum vollendeten 14. Lebensjahr reicht es aus, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske zu tragen.

3G-Regel gilt weiter

Für Besucher und andere Personen, die das Haus betreten, gilt außerdem die 3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet. Bei getesteten Personen darf der negative Nachweis eines Antigenschnelltests maximal 24 Stunden alt sein. Ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests darf nicht länger als 48 Stunden her sein. Begleitpersonen sind nur bei gebrechlichen, dementen und Patienten mit Sprachbarrieren zugelassen. Bei Schwangeren und Kindern ist ebenfalls eine Begleitperson gestattet.

Nur ein Besucher pro Tag und Patient

"Um das Infektionsrisiko für Patienten und Mitarbeiter zu minimieren, kann ab sofort pro Patient und Tag leider nur Besuch von einer Person für eine Stunde gestattet werden", so die KLF weiter. Um Kontakt zu den Angehörigen halten zu können, stelle die KLF allen stationären Patienten Telefon und W-LAN weiterhin kostenfrei zur Verfügung.

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