Der Hangrutsch zog ein Bild der Verwüstung am Thomas Philipps Markt nach sich. Auch die nun per Vergleich geklärten Schäden waren ausgesprochen hoch. (Archivfoto) Foto: Wegner

Starke Regenfälle und Schneeschmelze sorgten 2019 für einen Hangrutsch, der den Thomas Philipps Markt beschädigte. Der Gebäudeversicherer bezifferte den Schaden auf 1,1 Millionen Euro. Nun liegt ein Vergleich vor, der den Rechtsstreit beendet.

Das teilt das Landgericht Rottweil mit, Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Rottweils hatte den Fall im April verhandelt und den Beteiligten einen Vergleich vorgeschlagen. Ausgehend von der Streitfrage, ob ein Eigentümer eines Grundstücks dafür haftet, wenn der Vorbesitzer eine Aufschüttung veranlasst hat, die später zu einem Hangrutsch führt, tendierte das Landgericht Rottweil der derzeitigen Rechtssprechung eher zu einem nein und regte den Vergleich an, auch da unklar sei wie übergeordnete Gerichte entscheiden könnten. Die dahinterstehende rechtliche Frage sei ob für die heutige Grundstückseigentümerin eine Störerhaftung greife, die das Bürgerliche Gesetzbuch als Voraussetzung für Schadensersatz sehe.