Die buchbaren Module für die Ganztagsbetreuung soll der Seelbacher Gemeinderat am Montag absegnen- Foto: Uwe Anspach/dpa

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab September in Kraft tritt, zwingt die Verwaltung zum Umdenken. Dem Gemeinderat präsentiert sie am Montag ihr Konzept.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verlangt von der Gemeinde Seelbach nicht nur bauliche Veränderungen am Gerolds-ecker Bildungszentrum. Auch die Betreuungsangebote müssen umgebaut werden. Die Verwaltung hat daher neue Module und Entgelte erarbeitet, über die der Gemeinderat am kommenden Montag abstimmt.

 

Wie sieht der Anspruch aus?

Erstklässler haben ab dem Schuljahr 2026/27 einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung von Montag bis Freitag. Der Unterricht ist dabei eingerechnet. Darüber hinaus gilt der Anspruch für zehn von vierzehn Wochen der Schulferien. Der Seelbacher Gemeinderat hatte bereits im Juli 2025 beschlossen, das neue kommunale Betreuungsangebot schon ab September für alle vier Klassenstufen der Grundschule einzuführen. Dem kommt man nun nach, wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht.

Welche Angebote gibt es?

Die Verwaltung betont, dass das bisherige Angebot bereits weitgehend die Anforderungen der neuen staatlichen Regelung erfüllt. Seelbacher Eltern können für ihre Kinder während der Schulzeit aus folgenden Betreuungsangeboten wählen: Frühbetreuung (7.15 bis 8.15 Uhr), Mittagsbetreuung (11.55 bis 13 Uhr), verlängerte Mittagsbetreuung (11.55 bis 14 Uhr), Nachmittagsbetreuung (14 bis 16.30 Uhr, wählbar von zwei bis fünf Tage pro Woche) sowie Ganztagsbetreuung (7.15 bis 16.30, abzüglich der Schulzeit, ebenfalls wählbar von zwei bis fünf Tagen). Es gibt zudem die Option, einen einzelnen Tag Ganztagsbetreuung zu buchen.

Wie werden sich die Kosten entwickeln?

Wie die Verwaltung informiert, wird auf eine generelle Erhöhung der Kosten verzichtet. Hintergrund ist die bevorstehende Sanierung des Grundschulgebäudes und die damit verbundene übergangsweise Verlagerung der Betreuung in das Real- und Werkrealschulgebäude. Für die Vor- und Nachmittagsbetreuung gilt aktuell ein Satz von etwa 1,25 Euro pro Betreuungsstunde als Basis, für die Ganztagsbetreuung sind es 70 Cent. Künftig sollen für ein „transparentes und nachvollziehbares System“ einheitlich 1,25 Euro als Grundlage gelten. Konkret bedeutet dies: Für fünf Tage Ganztagsbetreuung, also der maximal möglichen Inanspruchnahme der Regelung, werden pro Monat 139,50 Euro fällig. Wer nur die Frühbetreuung wählt, zahlt 25 Euro im Monat. Dazwischen staffeln sich die Beträge je nach Stunden- und Tagezahl.

Wie sieht es in den Ferien aus?

Betreuung soll künftig in den Fastnachtsferien, Osterferien und Pfingstferien (eine Woche), in viereinhalb Wochen der Sommerferien sowie gegebenenfalls in den Weihnachtsferien angeboten werden, heißt es von Seiten der Verwaltung. Schließzeiten bleiben demnach weiterhin bestehen. In den Ferien gelten Stundensätze von zwei Euro, es stehen folgende Module zur Wahl: Vormittag (7.15 bis 13 Uhr, 11,50 Euro pro Tag), verlängerter Vormittag (bis 14 Uhr, 13,50 Euro pro Tag) sowie Ganztag (bis 16.30 Uhr, 18,50 Euro).

Was ist mit Mittagessen?

Preise für das Mittagessen sind während der Schulzeit und der Ferien jeweils nicht inbegriffen. Es fallen 3,70 Euro pro Mahlzeit an, so die Verwaltung. Der Preis bleibe unverändert.

Ist das Konzept schon final?

Nein. Der Gemeinderat muss bei der Sitzung am kommenden Montag, 20. April, im Bürgersaal im Rathaus dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen. Beginn der Sitzung ist um 19 Uhr. Laut Verwaltung ist zudem noch am Mittwoch, 29. April, ein Elterninformationsabend geplant. Im Anschluss an diesen wird die Gemeinde die Anmeldeunterlagen ausgeben sowie die Frist bekanntgeben.