Zwei körper- und mehrfachbehinderte Erwachsene (Symbolbild) Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa

Menschen mit Behinderungen benötigen oft Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Im Schwarzwald-Baar-Kreis sorgt die Behindertenbeauftragte für Barrierefreiheit.

Viele Städte und Gemeinden haben haupt- oder ehrenamtliche Behindertenbeauftragte, sie kümmern sich beispielsweise um die Ausweisung von Behindertenparkplätzen, die Einrichtung von Toiletten für Menschen mit Behinderungen, Barrieren oder die Umgestaltung von Bushaltestellen. Wobei Barrierefreiheit für Behinderte, beispielsweise im Buslinienverkehr, auch Menschen dient, die keinen Behindertenausweis haben, aber mit dem Rollator unterwegs sind und ohne Höhenversatz besser in den Bus kommen, ebenso Eltern mit Kinderwagen.

 

Mit dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz von 2015 hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland die Stadt- und Landkreise verpflichtet, kommunale Behindertenbeauftragte zu bestellen. Im Kreistagsausschuss für Bildung und Soziales erfuhren die Kreisräte nun, was getan wird, um zu verhindern, dass die Beauftragten im Landratsamt und im Rathaus den gleichen Fall bearbeiten.

Bauvorhaben unter Behindertenblick

Derzeit wird die Stelle von Dr. Kirstin Linnemann-Geiger besetzt. Die promovierte Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaftlerin arbeitet im Landratsamt nicht auf einer isolierten Stelle, sondern ist in die Stabsstelle Sozialplanung eingebunden. Das Land fördert die Stelle der Behindertenbeauftragten mit jährlich pauschal 72.000 Euro, macht aber gewisse Auflagen.

Dennoch hat der Schwarzwald-Baar-Kreis eine andere Vorgehensweise als in anderen Landkreisen eingeführt: Eine intensive Einzelfallberatung wird selten angeboten.

Wolfgang Hauser, Leiter der Stabsstelle Sozialplanung, erläuterte vor dem Ausschuss: „Einzelanfragen werden an andere Beratungsstellen weiterverwiesen, etwa an die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“. Diese EUTB-Beratungsstelle in Villingen-Schwenningen hält auch kostenlose Sprechstunden in St. Georgen und Bad Dürrheim ab.

Eine weitere wichtige Arbeit der Kreis-Behindertenbeauftragten sind Stellungnahmen zu Bauvorhaben. Hier kann die Behindertenbeauftragte etwa vor Ort die Situation besichtigen und Unterlagen vom Bauherrn anfordern. Im Landratsamt Schwarzwald-Baar geht man auch hier andere Wege und fragt die Betroffenen vor Ort. Wolfgang Hauser erklärte dies an einem Beispiel: „In einer Gemeinde wollte ein Fußgängerüberweg angelegt werden, die Behindertenbeauftragte wurde um ihre Stellungnahme gebeten. Sie hat dann in einer nahe gelegenen Altentagesstätte und einer Wohnanlage mit betreutem Wohnen nach Erfahrungen und Wünschen gefragt und die Rückmeldungen als Stellungnahme an die Kommune abgegeben“.

Allerdings bietet die Behindertenbeauftragte des Landkreises keine Sprechstunden mehr an, beantwortet aber Anfragen. Besteht Beratungsbedarf, werden Bürger an die örtlichen Behindertenbeauftragten oder andere Fachstellen verwiesen. Andere Beratungsbedürftige werden an freie und kirchliche Wohlfahrtsverbände verwiesen, an die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, die Eingliederungshilfe des Landratsamtes oder an spezielle Einrichtungen wie Beratungsstellen für Menschen mit Hörschädigung.

Inklusion wird vorausschauend gestaltet

Zwölf ehrenamtliche und hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte gibt es im Schwarzwald-Baar-Kreis, der sich über 20 Städte und Gemeinden erstreckt.

Die Stadt Villingen-Schwenningen hat dafür eine Halbtagsstelle geschaffen, die von Simon Höge ausgefüllt wird, in Donaueschingen ist Manfred Kemter ehrenamtlich tätig, in Bad Dürrheim Inge Teichert, in Brigachtal Bruno Braun und im Bräunlinger Rathaus ist Michaela Bouillon für die Anliegen der Behinderten zuständig und hält monatlich eine Sprechstunde ab.

Die Behindertenbeauftragte des Kreises grenzt sich in ihrer Arbeit klar von der individuellen Einzelfallberatung ab. Durch die Einbindung in die Stabsstelle Sozialplanung fließt ihre behindertenpolitische Perspektive frühzeitig in Projektplanungen und Infrastrukturentscheidungen ein. Inklusion wird damit nicht reaktiv, sondern vorausschauend gestaltet.

Viele Anfragen

Die Kreisbehindertenbeauftragte konzentriert sich auf strukturelle Fragestellungen, Querschnittsthemen und Monitoring. „Die Kreisbehindertenbeauftragte fungiert als strukturpolitisches Bindeglied zwischen Lebensrealitäten und Verwaltungshandeln“, heißt es in einem Papier der Kreisverwaltung.

Dass Doppelstrukturen vermieden werden, machte Wolfgang Hauser an einem Beispiel deutlich: „Viele Anfragen an die Behindertenbeauftragte des Kreises sind Beschwerden. Etwa, wenn jemand sein Auto behindertengerecht umbauen will und der Antrag abgelehnt wird. Wir fragen dann nach, ob die Person bisher schon beraten wurde und von welcher Stelle. Ist eine solche Beratung erfolgt, verweisen wir sie an diese Stelle“.

Vorgehensweise mit Ministerium abgestimmt

Bei Bauvorhaben in den Städten und Gemeinden des Kreises, bei denen eine Stellungnahme von der Behindertenbeauftragten angefordert wird, wird an die kommunalen Behindertenbeauftragten oder Selbsthilfegruppen verwiesen. Diese Vorgehensweise sei „mit dem baden-württembergischen Sozialministerium abgesprochen“, so Wolfgang Hauser, der kürzlich in Stuttgart dafür Lob erhielt.

Durch die Entbürokratisierungsgesetzgebung ist die Behindertenbeauftragte zudem von der Vorlage eines Jahresberichts befreit, sagte Hauser. Kreisrat und Bürgermeister Detlev Bührer (CDU, VS) sah die Behindertenbeauftragte als Querschnittsaufgabe. „Chapeau – gut gemacht und umgesetzt“, erklärte er. Der Ausschuss nahm daraufhin einstimmig Kenntnis vom Bericht.