Werden in diesem Automaten Drogen verkauft? Foto: Jürgen Lück

Die Stadt diskutiert: Ist das ein „Drogenautomat“ am Bahnhof? Nun wird klar: Das Fachgeschäft des Automaten-Eigentümers wurde von der Polizei zwei Mal durchsucht. Die Ermittler wurden fündig, der Mann nun verurteilt. Was bedeutet das für sein Geschäft?

Über ihn wird aktuell mit am meisten in der Stadt gesprochen: Ludwig R. (21, Name geändert). Im Frühjahr letzten Jahres machte er in Horb ein Fachgeschäft auf. Verkauft angeblich legale Cannabinoide.

 

Seit Kurzem hat er sogar einen Automaten am Bahnhof stehen. Das sorgt für Wirbel. Und der junge Mann selbst ist im „Rampenlicht“. Doch nun werden neue Details bekannt, die ein ganz anderes Licht auf den Automaten-Eigentümer werfen.

Geschäftsinhaber nimmt auf der Anklagebank Platz

Das Amtsgericht Horb. Ludwig R. sitzt auf der Anklagebank. Der junge Mann präsentiert sich im „Jogging-Style“. Der Staatsanwalt wirft ihm Dealerei vor – „Unerlaubter gewerblicher Handel mit Betäubungsmitteln“. Zweimal hatte die Polizei das Fachgeschäft und die Wohnung des Angeklagten durchsucht. Ergebnis: Die gefundenen Produkte hatten einen THC-Gehalt von über 0,2 Prozent. Der Mann sagt nicht viel. Im Impressum seiner Online-Handelsseite hatte er eine Adresse in Greven angegeben. Eine Art „Briefkastenfirmen“-Adresse, die viele Firmen nutzen, so der ermittelnde Kripo-Beamte. Dabei wohnt Ludwig R. in Horb.

Was die Kripo-Beamten vorfanden

Der Laden in Horb – auch nicht sehr transparent. Der Kripo-Beamte: „Als wir das Geschäft durchsucht haben, war nichts in der Kasse. Da waren nur Briefumschläge mit Adressen – offenbar von Bestellungen. Das Geld war in einem der Tütchen. Da haben wir dann 300 Euro gefunden.“

Die Produkte werden beschlagnahmt. Auch in der Wohnung von Ludwig R. in Horb. Der Kripo-Beamte: „Da waren zahlreiche Tütchen. Das sah aus wie Proben. Dazu auch Haschisch. Vermutlich zum Eigengebrauch.“

Das sind die Ergebnisse der Drogen-Analyse

Die beschlagnahmten Drogen wurden zum LKA geschickt. Das Ergebnis: 460 Gramm, dazu zwölf Gramm „echtes“ Marihuana. Der THC-Gehalt lag bei den meisten Proben über den erlaubten 0,2 Prozent. Bei 39 Proben waren es 0,65 Prozent– die höchsten Werte.

Doch die erste Durchsuchung im Oktober 2022 schreckte wohl nicht ab. Der Kripo-Beamte: „Das Polizeirevier Horb hat gemeldet, dass der Handel weiter geht.“ Kurz vor Weihnachten gab es die nächste Durchsuchung. Wieder werden zahlreiche Tütchen und Produkte beschlagnahmt.

Das sagt der Geschäftsinhaber

Und was sagt Ludwig R.? Das Gewerbe wurde am 3. Januar 2022 zugelassen. Der Angeklagte: „Ich habe mich im Internet und auf Youtube schlau gemacht, was da Sache ist.“ Er zahle sich monatlich 1600 Euro netto aus den Geschäften aus. Und warum verkauft er Cannabinoide, deren Drogen-Gehalt illegal ist? R.: „Der Händler aus Österreich hat mir Laborergebnisse geschickt. Von einem Labor aus Tübingen, die die Produkte untersucht hat.“ Richter Trick will wissen, ob er seine „Produkte“ auch selbst im Labor untersucht hat. Dazu will der Angeklagte keine Angaben machen.

Weil der Angeklagte laut Jugendgerichtshilfe doch noch unters Jugendstrafrecht fallen könnte, fordert der Staatsanwalt die Verurteilung und eine Verwarnung in Höhe von 2000 Euro.

Ein Urteil und deutliche Worte des Richters

Richter Albrecht Trick spricht das Urteil: schuldig. Gewerblicher Handel von Betäubungsmitteln. Trick sagt: „Der Handel von Stoffen mit Cannabinoiden ist nur dann legal, wenn der Genuss zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Wenn man sich ihrem Internet-Shop anschaut, dann sehen die Bilder wie Haschischblüten aus. Es ist ersichtlich: Die Stoffe sollen zu Rauch- und Rauschzwecken verkauft werden.“

Die Selbstständigkeit, die Ludwig R. gestartet hat, bewertet Richter Trick als „Murks“. Orientieren sie sich lieber Richtung Sportmedizin, was sie studieren wollen. Das hat Zukunft, nicht ihr Geschäft.“

Nach dem Prozess will unsere Redaktion wissen, ob Ludwig R. jetzt seine Geschäfte und die Automaten stoppt. Er will keine Auskunft geben. Ludwig R. hat jetzt eine Woche Zeit. Wenn er keinen Einspruch beim Landgericht Rottweil einlegt, dann ist er als „Dealer“ verurteilt.