Insgesamt 55 Beamte standen bei der jüngsten Überprüfung von Hotels und Gaststätten im Einsatz. Foto: zVg/Zoll

Das Hauptzollamts Lörrach deckt Missstände im Hotel und Gaststättengewerbe auf.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat am 19. September in den Bezirken aller 41 Hauptzollämter Hotels und Gaststätten geprüft. Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Lörrach waren an den drei Standorten Offenburg, Freiburg und Lörrach insgesamt 55 Beamte an den Prüfungen beteiligt. Es konnten mehr als 107 Personenbefragungen durchgeführt werden, wie das Hauptzollamt Lörrach in einer Mitteilung von Freitag schreibt. Hierbei wurden mindestens 63 Fälle aufgedeckt, die weitere Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach sich ziehen.

 

Im Bereich des Standorts Lörrach wurde ein Arbeitnehmer angetroffen, welcher polizeilich ausgeschrieben war. Bei drei Arbeitnehmern war die Arbeitsaufnahme in Deutschland nicht gestattet. In weiteren vier Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Geschäftsinhaber von Gastronomiebetrieben eingeleitet, da diese gegen die Sofortmeldepflicht von Arbeitnehmern verstoßen haben. In vier weiteren Fällen wurde die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nicht eingehalten.

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung durch den Zoll trage durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermögliche damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen, heißt es abschließend.