Ein 19-Jähriger wollte das Springmesser mit seiner 8,5 Zentimeter langen Klinge, was als Waffe gilt, über die Grenze bringen.
Bei einer Kontrolle am Autobahnübergang Weil am Rhein, konnte ein verbotenes Springmesser aus dem Verkehr gezogen werden. Die Waffe wurde sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Ein 19-jähriger rumänischer Staatsangehöriger geriet am Donnerstagabend in eine Kontrolle der Bundespolizei. In einer mitgeführten Tasche führte er ein Springmesser mit einer Klingenlänge von über 8,5 Zentimeter mit sich, heißt es in einer Mitteilung.
Da der Besitz und Gebrauch dieser Messer in Deutschland per Gesetz verboten ist, stellte die Bundespolizei die verbotene Waffe sicher und leitete ein Strafverfahren gegen den Mann ein.