Auf dem Supermarktparkplatz geparkt, schnell eingekauft – und später folgt das böse Erwachen. Ein Knöllchen hängt am Scheibenwischer oder flattert einige Tage später ins Haus. Worauf Kunden achten sollten und wie die Strafe manchmal doch noch verhindert werden kann.
Anzeigen wegen Falschparkens sind in aller Munde – auch, weil „Anzeigenhauptmeister“ Niclas M. für Furore sorgt, auch in der Region. Supermärkte haben schon länger mit Falschparkern ihre liebe Not – und kontrollieren ihre Parkplätze mittlerweile. Das sorgt nicht immer zu Verständnis.
Messfehler beim Horber dm?
So in Horb: Hier beschwerte sich vor einiger Zeit Facebooknutzerin Ma F. auf der lokalen Seite „Horber Stadtgeflüster“, dass die Parkplatzerkennung ihre Ein- oder Ausfahrt nicht erkannte. Als sie einen Tag später ihr Auto wieder auf dem Parkplatz abstellte, habe das Auto „offiziell“ die ganze Nacht dort gestanden – also viel zu lang, erlaubt sind zwei Stunden.
Bei dm verweist die Gebietsverantwortliche Karin Knapp darauf, dass der Parkplatz ständig von Dauerparkern belegt war, gerade wegen der Nähe zum Bahnhof. Deshalb werde nun durch die Firma „Better Park“ kontrolliert, mittels Kennzeichenerkennung. Die Kunden seien damit zufrieden.
Wenn die Erfassung nicht einwandfrei klappt
Und wenn doch etwas schief geht? „Zudem haben wir eine Vereinbarung mit dem Dienstleister, dass im Falle eines Versehens und Bestätigung eines Einkaufs bei dm per Bon eine Stornierung der Zahlungsaufforderung von 30 Euro je Verstoß erfolgt. Sollten Störungsmeldungen an uns herangetragen werden, etwa bezüglich der Ausrichtung der Kameras, wenden wir uns umgehend an Better Park, die bislang alle Probleme beheben konnten“, erklärt Knapp.
Das bestätigen auch die Userberichte: „Die lassen durchaus mit sich reden und sind auch kulant“, schreibt User Dan L. Thomas N. erklärt: „Ich hatte das Problem schon fünf Mal. Musste noch nie bezahlen, trotzdem lästig.“ Andere sehen das anders: Daniel B. meint: „Man sollte Ziegler und dm dafür auch schlechte Bewertungen auf Maps geben.“ Mehrere empfehlen: „Anrufen und die Meinung geigen“.
Lidl: „Wir profitieren nicht von dem Verwarngeld“
Auch bei Lidl verweist die Pressestelle auf das Problem „Fremdparker“. Deshalb würde an einigen Standorten die Parkdauer mit Sensoren, Kameras oder Parkscheibenpflicht erfasst. Kameras können die Ein- und Ausfahrt aufnehmen und so die genaue Parkzeit errechnen. Dann müssen Kunden auch nicht an die Parkscheibe denken. „Für den Fall, dass lediglich die Einfahrt oder die Ausfahrt erfasst wird, wird kein Ticket ausgestellt“, schreibt die Lidl-Pressestelle auf Anfrage.
Überwacht wird zum Beispiel in der Altstadtstraße 11 in Villingen, in der Nußbacher Straße 2 in Triberg, der Industriestraße 3 in St. Georgen, der Villingerstraße 149 in Schwenningen, der Stationsstraße 10 in Rottweil und der Schiltachstraße 60 in Schramberg. Fehler habe es bei der Messung bisher nicht gegeben.
Lidl meint auch, dass die Vertragsstrafe mithilfe des Kassenbons storniert werden könne. Aber auch: „Die vollständige Abwicklung aller im Zusammenhang mit dem Verwarnungsgeld stehenden Modalitäten erfolgt dabei ausschließlich durch den Dienstleister. Die Bearbeitungspauschale des externen Dienstleisters kann bis zu 35 Euro betragen und ist somit dem öffentlichen Verkehr angepasst. Lidl profitiert nicht von dem Verwarnungsgeld.“
Aldi reagiert auf Kundenbeschwerden
Bei Aldi Süd fällt die Antwort knapp und allgemein aus: „Grundsätzlich ist das Parken für Aldi Süd Kund:innen kostenfrei. Häufen sich allerdings die Beschwerden von Kund:innen, die keinen freien Parkplatz mehr finden, können die Filialen mit unterschiedlichen Maßnahmen reagieren – zum Beispiel mit der Installation einer Schranke, der Notwendigkeit einer Parkscheibenpflicht, der Installation von Bodensensoren oder einer digitalen Kennzeichenerkennung.“
Diese Knöllchen werden verteilt
Wie begründen sich die Strafen?
Wer auf einem Supermarktparkplatz parkt, befährt Privatgrund. Dann gilt: „Mein Haus, meine Regeln.“ Der Supermarktbetreiber, darf festlegen, unter welchen Bedingungen geparkt wird, also wie lang und wo. Ein Autofahrer, der den Parkplatz befährt, geht stillschweigend einen Vertrag ein, die Vertragsbedingungen müssen aber sichtbar und gut erkennbar ausgehängt sein. Dementsprechend wird der Autofahrer vertragsbrüchig, wenn er etwa die geforderte Parkscheibe nicht auslegt. Deshalb handelt es sich bei den „Knöllchen“ nicht um Strafzettel wie im öffentlichen Raum, sondern um Vertragsstrafen.
Wer muss zahlen?
Der Fahrer. Er hat den Vertrag abgeschlossen und „gebrochen“. Der ADAC schreibt jedoch auf seiner Internetseite: „Oft wendet sich der Parkraumbewirtschafter aber einfach an den Halter des Autos. War dieser nicht der Fahrer, wäre es gut, wenn er das belegen kann. Er ist jedoch außergerichtlich nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen.“ Vor Gericht müssten dann jedoch alle möglichen Fahrer benannt werden. „Machen Sie das nicht, haben Sie nicht ausreichend bestritten, Vertragspartner zu sein“, erklärt der ADAC weiter.