Dem Gesundheitsamt wurde eine zweite Erkrankung gemeldet: Das Kind hat sich Dienstag in der Kinder-Notfallpraxis Offenburg aufgehalten. Die Behörde sucht nach potenziellen Kontaktpersonen.
Das Gesundheitsamt bitte alle, die sich in der Zeit von 18 bis 22 Uhr am 2. Juli in der Kinder-Notfallambulanz des Klinikums am Ebertplatz aufgehalten haben oder die Kinderklinik/das Mutter-Kind-Zentrum aufgesucht haben, folgendes zu beachten:
Für Personen, die vor 1970 geboren sind oder zweimal gegen Masern geimpft oder nachweislich diese Erkrankung durchgemacht haben, besteht höchstwahrscheinlich keine Gefahr, dass sie sich angesteckt haben könnten.
„Bei Besuchern der Notfallpraxis, die über keinen oder einen unzureichenden Impfschutz verfügen ist innerhalb von drei Tagen nach einem möglichen Kontakt noch eine so genannte Riegelungsimpfung möglich, um den Ausbruch der Erkrankung zu verhindern oder den Verlauf abzuschwächen“, erklärt Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau.
Nachträgliche Impfung kann eventuell noch helfen
Die Expertin weist darauf hin, dass dies in jedem Fall mit dem Haus- oder Kinderarzt besprochen werden solle. Auch eine spätere Impfung könne den Krankheitsverlauf und mögliche Komplikation abmildern. Betroffene sollten auf Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung achten, die schon einige Tage vor dem Hautausschlag auftreten.
Der charakteristische Ausschlag, bräunlich-rosafarbene Hautflecken, entsteht am zweiten bis vierten Tag nach Auftreten der ersten Symptome. Er beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und bleibt vier bis sieben Tage bestehen. „Eine Masernerkrankung hinterlässt lebenslange Immunität. Ansteckend ist man jedoch schon vier Tage vor Auftreten des Ausschlages und vier Tage danach“, so Bressau.
Weitere Erkrankte könnten sich in der Ortenau aufhalten
Es sei auch nicht auszuschließen, dass sich weitere Erkrankte im Kreis aufhalten, die schon ansteckend sind und noch nicht an den typischen Symptomen erkrankt sind. „Wer die genannten Symptome bei sich bemerkt, sollte – bevor eine Arztpraxis aufgesucht wird – diese telefonisch informieren und den Verdacht auf Masern nennen. So kann die medizinische Einrichtung Vorkehrungen treffen, damit im Wartebereich nicht weitere Menschen angesteckt werden“, erläutert Bressau.
Darüber hinaus bittet das Gesundheitsamt alle Bürger ihren Impfausweis zu überprüfen und bei Unklarheit den Hausarzt aufzusuchen. Eine Masernvirusinfektion bedingt eine Immunschwäche von mindestens sechs Wochen Dauer. Als Konsequenz kann vorübergehend eine erhöhte Empfänglichkeit für Infektionen bestehen.
Bereits Mitte vergangene Woche war dem Gesundheitsamt eine Masernerkrankung gemeldet worden. Offenbar hatte sich der Betroffene in der Notaufnahme des Offenburger Klinikums aufgehalten.