Das Glasverbot an einigen Uferbereichen in Konstanz steht auf der Kippe. Foto: dpa

Konstanz kann Verwaltungsrichtern keine Zahlen von Verletzten vorlegen. Berge von Flaschen?

Mannheim/Konstanz - Das vor gut einem Jahr beschlossene Glasflaschenverbot an einigen Uferbereichen von Konstanz steht auf der Kippe. Denn vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof konnte die Stadtverwaltung Konstanz keine Zahlen zu Menschen vorlegen, die durch Glassplitter am Bodensee und Rhein verletzt wurden. Diese Angaben sind für die Mannheimer Richter aber von besonderer Bedeutung (Az.: 1 S 2603/11).

Eine Auswertung sei bisher nicht möglich gewesen, erklärte eine Vertreterin der Stadt. Denn Verletzte würden nicht immer einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen. Besonders nach abendlichen Jugendtreffen müssten Berge von Flaschen und Müll beseitigt werden. Das Glasverbot hätte an den betroffenen Stellen deutliche Rückgänge des Scherbenaufkommens verursacht. Bei Verstoß gegen die Verordnung droht eine Geldbuße von bis zu 100 Euro.

Die Richter legen bei der Überprüfung der geänderten Konstanzer Polizeiverordnung aber großen Wert auf genaue Fallzahlen, weil nur damit der Glasverzicht ein ernsthaftes Schutzgut darstelle, das über die Polizeiverordnung als Verbot geregelt werden könne. "Das ist aber alles nicht belegt", sagte Gerichtspräsident Volker Ellenberger in der mündlichen Verhandlung. Er ließ durchblicken, dass allgemeine Bürgerbeschwerden hierbei nicht weiterhelfen würden. Nach seinen Recherchen könnte auch eine im Bodensee vorkommende Muschelart Schnittverletzungen herbeiführen. Der Gemeinderat der Unistadt hatte im Juli 2011 die Regelung erlassen, nach der Passanten zwischen Anfang April und Ende Oktober von 19 bis 6 Uhr in bestimmten Uferzonen keine Glasflaschen dabeihaben dürfen.

Gegen das Verbot klagte ein 24-jähriger Student. Er will an warmen Sommerabenden kühle Getränke aus Glasflaschen trinken und dabei auf den See schauen. Regionale Getränkefirmen unterstützen ihn bei der Klage. Das Konstanzer Glasverbot an einem öffentlichen Ufer ist laut baden-württembergischen Städtetag bisher im Südwesten einmalig. "Wir brauchen für solche Verbote eine breitere gesetzliche Grundlage, sagte Vorstandsmitglied Stefan Gläser