Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist nur dann möglich, wenn medizinische Gründe dafür vorliegen. Mehrere Mediziner aus Hechingen sollen dagegen sogenannte Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben. Foto: U. J. Alexander-stock.adobe.com

Im Zusammenhang mit den drei Hechinger Medizinern, die ohne medizinische Gründe Masken-Atteste ausgestellt haben sollen, gibt es erste Entscheidungen. Das Amtsgericht Hechingen hat in einem Fall einen Strafbefehl erlassen, das Staatliche Schulamt Albstadt eine Anordnung getroffen.

Hechingen/Albstadt - Wie berichtet, sollen die Mediziner aus Hechingen im vergangenen Jahr zahlreiche sogenannte Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben. Einer der Verdächtigen war aufgeflogen, nachdem es einem Schulrektor in Walddorfhäslach (Kreis Reutlingen) spanisch vorgekommen war, dass eine große Zahl seiner Schüler Atteste zur Maskenbefreiung hatte – alle von dem gleichen Arzt in Hechingen, jeweils mit ähnlichen Symptomen.