Wie lange dürfen Gäste künftig in einem Teil der Färberstraße künftig feiern? Der Gemeinderat entscheidet an diesem Mittwoch. Foto: © Mirko Vitali - stock.adobe.com

Bleibt der Zapfhahn künftig am Wochenende bereits ab 2 oder 3 Uhr zu? An diesem Mittwoch entscheidet der Gemeinderat über verlängerte Sperrzeiten für die Färberstraße. Wir schauen, wie es in anderen Städten diesbezüglich aussieht.

Villingen-Schwenningen - Wie sehen die Schlusszeiten in anderen Städten aus? Und noch interessanter: Wie gehen Kommunen mit Anwohnerbeschwerden und schwarzen Gastro-Schafen um? Denn die gibt es ja nicht nur in VS.

Die Argumentation der Stadtverwaltung VS ist zur Genüge bekannt. Eine Unzahl von polizeilichen Delikten (gut 900 in einem Jahr) und dazu eine geballte Ladung Anwohner-Beschwerden waren für das Bürgeramt der Stadt Grund genug, über eine verschärfte Verlängerung der Sperrzeiten nicht nur Ruhe in die Kneipenmeile zu bringen, sondern auch weitere Klagen von Bewohnern zu vermeiden.

Verkürzung des Betriebs

Ein Ansatz, der kontrovers diskutiert wird. Zu den Eckdaten der Verwaltungsvorlage, über die am Mittwoch abschließend beraten werden soll: An Wochenenden, so der ursprüngliche Plan der Verwaltung, soll künftig um 2 Uhr der letzte Gast das Lokal verlassen haben und unter der Woche um 1 Uhr. Dies bedeutet eine deutliche Verkürzung des Betriebs, der einige Gastronomen empfindlich treffen dürfte. Als die Pläne bekannt wurden, reagierten nicht nur ein Lokalbetreiber entsetzt: "Dann kann ich meinen Laden gleich zumachen."

Auch für Michael Steiger sind das nicht die Übertreibungen einzelner Kollegen. Der stellvertretende Kreisvorsitzende des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes findet deutliche Worte: "Die Sperrzeitverlängerung, die die Stadtverwaltung vorschlägt, ist für uns nicht tragbar und ein Offenbarungseid der Stadt." Zumal "wir in den letzten Jahren immer kompromissbereit waren und uns zum Teil auf eine Sperrzeitverlängerung von 3 Uhr verständigten".

Wirte verärgert

Verärgert sind die Gastronomen aus der Färberstraße aber auch aus einem anderen Grund: Wer in der Kneipenmeile angesiedelt ist, soll nach wie vor nur bis maximal 22 Uhr draußen bedienen dürfen, im übrigen VS ist um 23 Uhr auf den Außenterrassen Feierabend.

Kopfschütteln nicht nur darüber. In den sozialen Netzwerken und in Leserbriefen wurde in den vergangenen Tagen nur deutlich, was Nutzer aus VS von den verschärften Reglements in der Kneipenmeile halten: Nichts. Nicht nur die Wirte befürchten den "Tod der Färberstraße".

Blick nach außen

Immerhin kam in die Diskussion Bewegung: So empfahl der Verwaltungs- und Kulturausschuss dem Gemeinderat einen Kompromiss: Akzeptiert dies das Gremium, würde die Sperrzeit an Wochenenden um 3 Uhr beginnen. Damit wäre die Stadt in bester Gesellschaft.

In Konstanz beginnt die Sperrzeit im linksrheinischen Stadtgebiet (mit Ausnahme des Hafenareals) unter der Woche um 1 Uhr, an den Wochenenden um 3 Uhr. Nur mit dem Unterschied, dass die Außenbewirtschaftung im gesamten Konstanzer Stadtgebiet in den Monaten Mai bis September um 24 Uhr, ansonsten um 23 Uhr beginnt, wie die Pressestelle schreibt.

In Rottweil dagegen gelten nach wie vor jene Sperrzeiten, die nicht nur landesweit in Baden-Württemberg, sondern auch bisher in VS gelten. Außenbewirtschaftung ist jedoch auch hier bis 23 Uhr erlaubt, so Pressesprecher Tobias Hermann.

Konflikte bekannt

Dehoga-Geschäftsführer Alexander Hangleiter aus Freiburg kennt ebenfalls die Konflikte zwischen Gastronomie und Anwohnern, der Fokus liegt jedoch bei jenen Betrieben, die Probleme bereiten. 2022 habe es 42 Bürgerbeschwerden gegeben, so Martina Schickle, Pressesprecherin der Stadt. Dennoch gilt auch in Freiburg die landesweite Sperrzeiten-Regelung, draußen darf am Wochenende sogar bis Mitternacht bewirtet werden, unter der Woche bis 1 Uhr. Kleine Anekdote aus der Breisgaustadt: Bei einer Lärmmessung sei das Münsterbächle lauter gewesen als der Lärm aus einem Club.

So geht man mit Bürgerbeschwerden um

Wie gehen Konstanz und Rottweil mit Bürgerbeschwerden um? Vereinzelt gebe es die zwar, heißt es aus Rottweil. Besonders problematisch seien Veranstaltungen mit Musik. "Wir versuchen jedoch im Gespräch mit den Gastronomen die Beschwerden zu klären." Klagen habe es bis dato jedoch noch keine gegeben.

Verärgerte Anwohner, das ist auch in der Konzilstadt nichts Neues. "Zwangsläufig kommt es gerade in dicht bebauten Gebieten wie der Konstanzer Altstadt zu Nutzungskonflikten zwischen Anwohnern und Gaststättenbetrieben und in der Folge auch zu Lärmbeschwerden", stellt Pressesprecherin Mandy Krüger dar. Das beim Bürgeramt eingehende Beschwerdeaufkommen halte sich allerdings – im Verhältnis zur Gesamtzahl der Gaststätten – in Grenzen.

Gab es Klagen gegen die Städte?

Wie sieht es mit gerichtlichen Klagen aus? Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Stadt seien eher selten, ein Verfahren etwa in fünf Jahren, so Krüger. In aller Regel versucht die Stadt Konstanz, eine einvernehmliche Lösung zu finden, "hier hat es sich in der Vergangenheit auch bewährt, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen".

Ein weiteres Mittel könne die konsequente bußgeldrechtliche Ahndung von Verstößen sein, wie auch der der Erlass weitergehender lärmrechtlicher Auflagen. Helfe das alles nicht könne "in Einzelfällen eine Sperrzeit-Vorverlegung geprüft werden oder sogar ein Widerruf der Erlaubnis ausgesprochen werden, wenn sich der Gastwirt für den rechtskonformen Betrieb des Lokals als unzuverlässig herausstellt."

Ein Ansatz, der auch in VS bereits ins Spiel und nicht nur von Gastronomen gebracht wurde. Ähnlich verfuhr auch Freiburg: 2014 hat die Stadt für eine Gaststätte aufgrund objektiver und anhaltender Ruhestörungen den Beginn der Sperrzeit auf 0 Uhr für die gesamte Gaststätte – auch im Innenbereich – festgesetzt.