Das Ziel ist, junge Menschen an der Politik teilhaben zu lassen. Foto: imago/McPHOTO/imago stock&people

Der Vorstoß der Landesregierung ist ein wichtiges Signal. Ob es mehr wird, müssen nun Gerichte entscheiden.

Noch ist vollkommen offen, ob der Vorstoß der Landesregierung die zu erwartenden rechtlichen Prüfungen bestehen wird. Denn mit dem Plan, auch 16-Jährigen den Zugang zu politischen Ämtern in Ortschafts- und Gemeinderäten sowie auf Kreistagsebene zu ermöglichen, betritt Baden-Württemberg verfassungsrechtliches Neuland. Ungeklärt ist: Wann müssen Sitzungen enden , wenn 16-Jährige Ratsmitglieder sind? Wie steht es um den Jugendschutz? Und welche Entscheidungen dürfen die Jugendlichen, die ja noch nicht voll geschäftsfähig sind, tatsächlich in ihrer politischen Tätigkeit treffen?

Wirkliche Teilhabe ist mehr als die Erlaubnis zum Wählen

Ganz unabhängig davon weist die geplante Gesetzesänderung in die richtige Richtung. Das Ziel ist es, junge Menschen frühzeitig an die Politik heranzuführen. Da reicht es nicht, ihnen die Möglichkeit zum Wählen zu geben. Wirkliche Teilhabe ist es, wenn sie selbst gewählt werden und sich dann an Entscheidungen beteiligen können, deren Folgen sie ihr ganzes Leben begleiten werden.

Ebenso konsequent ist es, die Altersgrenze für Bürgermeister zu senken. Es mag anfangs merkwürdig anmuten, wenn Teenager an der Rathausspitze stehen. Aber mal ehrlich: Wer behaupten würde, Alter garantiere Qualität, der lügt sich etwas in die Tasche.

Es ist eine wegweisende Entscheidung

Diese wegweisenden Entscheidungen zur Änderung des Wahlrechts können mithelfen, die Demokratie zu stärken und die drohende Entfremdung der Jugend vom Staat zu stoppen. Das Ziel ist richtig und gut.