Die Stadtverwaltung gibt einige Hinweise zur anstehenden Kommunal- und Europawahl – das sollten St. Georgener beachten.
Für die Kommunalwahlen am Sonntag, 9. Juni, werden an allen wahlberechtigten Bürger die Stimmzettel vorab per Post zugestellt. Die Stadtverwaltung bittet alle Wahlberechtigten, die Möglichkeit zu nutzen und die Stimmzettel zu Hause auszufüllen.
Für die Stimmabgabe im Wahllokal benötigt es die Wahlbenachrichtigung, den Personalausweis oder Reisepass und die ausgefüllten Stimmzettel. Im Wahllokal werden dann noch die Stimmzettelumschläge für die Stimmabgabe ausgehändigt.
Die Stimmzettel für die Europawahl erhalten alle wahlberechtigten Bürger am Wahltag direkt im jeweiligen Wahllokal.
Bei den zugestellten Stimmzetteln handelt es sich nicht um Briefwahlunterlagen, betont die Stadtverwaltung. Briefwahlunterlagen werden auf Antrag mit gesonderter Post zugestellt.
Mehrere Wege um Briefwahl zu beantragen
Wer persönlich nicht an der Wahl in seinem Wahlbezirk oder Wahlraum teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der Wahlschein kann auch ohne Verwendung dieses Vordrucks persönlich – nicht fernmündlich – schriftlich oder durch Rücksendung des unterzeichneten Wahlscheinantrages an das Rathaus St. Georgen gestellt werden.
Die Briefwahl kann auch online beantragt werden. Auf der Webseite der Stadt St. Georgen unter www.st-georgen.de/wahlen ist ein Link zur Beantragung der Briefwahl hinterlegt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich zudem ein QR-Code, der eingescannt werden kann, um direkt zum Internetwahlantrag weitergeleitet zu werden.
Was tun bei plötzlicher Erkrankung?
Wahlscheinanträge können bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, beim Rathaus, Hauptstraße 9, Einwohnermeldeamt, Zimmer 002, gestellt werden. Bei elektronischer Beantragung ist zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen dem Antragsteller noch rechtzeitig per Post zugesandt werden können. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
Abgabe bis Sonntag, 9. Juni, 18 Uhr
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder bei persönlicher Antragstellung sofort ausgehändigt. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 9. Juni, bis 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Hauptstraße 9, vorliegen. Briefwähler werden gebeten, beim Versand die Postlaufzeit zu beachten.