Raphael Koch zog seinen Antrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe zurück. Foto: Pamela Hofmann

Darf Raphael Koch in den Gemeinderat von Bad Liebenzell einziehen? Über diese Frage herrscht Unklarheit. Jetzt hat Koch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe zurückgezogen. Er legte aber auch Einspruch bei der Kommunalaufsicht ein.

Bei der Gemeinderatswahl am 9. Juni trat Raphael Koch für die Liste Zukunft Bad Liebenzell (ZBL) an und wurde gewählt. Doch Koch ist auch Betriebsleiter des Kurhauses in Bad Liebenzell. Dieses wiederum gehört zur Freizeit und Tourismus Bad Liebenzell GmbH (FTBL). Die FTBL ist eine hundertprozentige Tochter der Stadt. Laut Gemeindeordnung dürfen leitende Arbeitnehmer bei der Gemeinde oder gemeindeeigenen Unternehmen nicht Gemeinderat werden. Ob Koch als Betriebsleiter des Kurhauses in diese Kategorie fällt, ist umstritten.