Wahlplakate in Villingen-Schwenningen: Die Obergrenze von 300 Stück pro Wahltermin wurde jetzt aufgehoben. Foto: Daniela Schneider

Die Stadtverwaltung hat vorgeschlagen, die bisherige Begrenzung auf 300 Wahlplakate pro Partei aufzuheben. Dem stimmte der Gemeinderat jetzt zu.

Die Stadt Villingen-Schwenningen möchte ihre Regeln für Wahlplakate im öffentlichen Straßenraum ändern. Bisher durfte jede Partei pro Wahl maximal 300 Wahlplakate aufhängen.

 

Im Juli dieses Jahres wurde dies vom Gemeinderat – entgegen der Empfehlung der Verwaltung – geändert: Zugelassen waren nun 300 Plakate pro Wahltermin, nicht pro Wahl.

Die bisher beschlossene Regelung mit Begrenzung, so wurde jetzt argumentiert, führt zu Problemen, wenn mehrere Wahlen gleichzeitig stattfinden, zum Beispiel bei der Europa- und Kommunalwahl.

Kleine Parteien könnten dann zum Beispiel für nur eine Wahl 300 Plakate aufhängen, große Parteien aber ebenfalls nur 300 – für mehrere Wahlen zusammen. Das widerspreche dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit, das vom Bundesverfassungsgericht entwickelt wurde. Gemeinden müssen Wahlwerbung ermöglichen und fair gestalten.

Faire Verteilung zu gewährleisten

Eine absolute Obergrenze an Plakaten ist nach Auffassung der Verantwortlichen nur zulässig, wenn sie sachlich begründet ist. Die Gleichbehandlung aller Parteien könne größere Parteien benachteiligen. Zu gewährleisten sei eine ungleichmäßige, aber faire Verteilung nach Bedeutung der Parteien – diese ist aber offenbar sehr aufwendig umzusetzen.

Es wurde befürchtet, dass ein Festhalten an einer festen Plakatobergrenze zu Wahlanfechtungen führen kann. Hinzu kommen ein hoher Aufwand für Kontrolle und Beschwerden. So musste der Ordnungsdienst zum Beispiel die Plakate zählen.

Die Verwaltung schlug vor, die Obergrenze von 300 Wahlplakaten komplett zu streichen und gar keine zahlenmäßige Begrenzung mehr vorzuhalten auch mit der Begründung, dass Parteien aus Kostengründen ohnehin nicht unbegrenzt plakatieren werden.

Die allgemeinen Regeln zum Plakatieren gelten derweil weiterhin. Sie legen fest, wo plakatiert werden darf und wo nicht. In den Innenstädten von Villingen und Schwenningen dürfen weiterhin nur Dreieckständer aufgestellt werden. Genehmigungsmarken für Plakate werden aber nicht mehr benötigt.

2026 will man Erfahrungen sammeln

Die nächste Wahl - also die Landtagswahl 2026 – soll genutzt werden, um Erfahrungen zu sammeln. Dem Vorschlag, der bereits im Oktober vorlag, dann aber nochmal von der Tagesordnung genommen wurde, stimmte die Mehrheit des Gemeinderats nun ohne jegliche Diskussion mit 21 Ja-Stimmen bei acht Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen zu.