Nach der Festnahme von United Tribuns-Boss Boki nimmt das justizielle Verfahren in Bosnien-Herzegowina seinen Lauf. Die Staatsanwaltschaft schlug Haft vor – für einen Monat. Auch die deutschen Behörden äußern sich nun zum Fall.
Die Festnahme von Armin Culum, VS-Rotlichtkönig und Weltpräsident der verbotenen United Tribuns, beschäftigt nicht nur die Ermittlungsbehörden in Bosnien-Herzegowina. Auch die Strafverfolger in Deutschland werfen ein Auge auf das bedeutende, internationale Verfahren, der ein Schlag gegen die organisierte Kriminalität im Rotlichtgewerbe bedeutet.
Wie geht es im Verfahren gegen Armin Culum nun weiter? Die Staatsanwaltschaft Bosnien-Herzegowina hat nun erstmals offiziell bestätigt, dass bei der Polizeiaktion „Geko“ Armin Culum festgenommen wurde. In einer Mitteilung heißt es, dass die Behörde im Falle „hochrangiger organisierter Kriminalität“ dem Gericht von Bosnien-Herzegowina einen „Vorschlag zur Festlegung einer Haftmaßnahme für den Verdächtigen Armin Culum“ und weiteren Festgenommenen vorgelegt hat. Demnach fordert die Staatsanwaltschaft die Festlegung „einer Haftmaßnahme für einen Zeitraum von einem Monat“.
Grundlage hierfür sei das Gesetz zu Strafverfahren in Bosnien-Herzegowina. So führt die Staatsanwaltschaft Fluchtgefahr, die Gefahr der Vernichtung von Beweismitteln und Einflussnahme von Zeugen und Tätern sowie die Wiederholungsgefahr als Begründung der Inhaftierung an. Wann darüber entschieden wird, steht noch nicht fest. Derzeit befindet sich Boki in Gewahrsam.
Für wen wurde ebenfalls Haft vorgeschlagen? Die Staatsanwaltschaft nennt in ihrer Mitteilung darüber hinaus namentlich Bokis Sohn, A. Culum. Der 24-Jährige befindet sich seit mutmaßlich mehr als zwei Jahren ebenfalls auf der Flucht vor den deutschen Behörden, nachdem er in Villingen-Schwenningen wohl der Kopf einer kriminellen Bande war. Der 24-Jährige soll dabei Kontakte zu Drogenhändlern in die Schweiz geknüpft haben und zudem forciert haben, dass Frauen mithilfe der Loverboy-Methode in die Prostitution gedrängt werden. Seine Mitstreiter wurden im vergangenen November vom Landgericht Konstanz wegen der Taten verurteilt.
Teil der Bande war auch ein 34-Jähriger, der am Dienstag gemeinsam mit Boki und seinem Sohn festgenommen wurde. Während es zunächst hieß, dass er nicht in Gewahrsam kam, erklärte die Staatsanwaltschaft nun, dass sie ebenfalls eine Haftmaßnahme für ihn vorsieht. Der gebürtige Berliner musste sich im Zuge des Prozesses vor dem Landgericht wegen schwerer Zwangsprostitution und Mitglied einer kriminellen Vereinigung – der United Tribuns – verantworten. Nachgewiesen werden konnte ihm jedoch nur die Mitgliedschaft bei der rockerähnlichen Gruppierung. Er erhielt eine Bewährungsstrafe. Die Ermittler waren überzeugt, dass er im direkten Umfeld von Boki agiert und sogar einen eigenen Safe in seiner Villa haben soll. Die gemeinsame Festnahme dürfte diese Annahme weiter befeuern. Darüber hinaus sollen zwei weitere Verdächtige, offenbar ohne Bezug nach Deutschland, in Haft kommen.
Wie äußern sich die deutschen Behörden zu dem Fall? Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Konstanz bestätigte bereits am Donnerstag, dass die Behörde Kenntnis von der Festnahme von Armin Culum und seinen Sohn hat. Diese sei „im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens der bosnisch-herzegowinischen Justiz“ erfolgt.
Aus „ermittlungstaktischen Gründen“ wolle man jedoch keine Angaben machen, ob auch die Staatsanwaltschaft Konstanz oder andere deutsche Behörden in das Verfahren eingebunden ist. Vom weiteren Fortgang der in Bosnien-Herzegowina geführten Verfahren hänge demnach auch ab, ob von Deutschland aus ein Auslieferungsersuchen gestellt wird. In dem Fall sind demnach noch Fragen offen.