Ein Stuttgarter Gericht urteilt über Kriegsverbrechen in der 6000 Kilometer entfernten Demokratischen Republik Kongo Foto: dpa

In Stuttgart geht einer der aufwendigsten Strafprozesse in der deutschen Justizgeschichte zu Ende. Der Ruanda-Prozess ist ein Schritt auf dem Weg zu einer Weltjustiz, kommentiert Steffen Rometsch.

Stuttgart - 319 Verhandlungstage, 42 Zeugen, mehr als 700 Verfahrens- und 300 Beweisanträge, 631 Urkunden, 44 Befangenheitsanträge – an diesem Montag geht in Stuttgart einer der aufwendigsten Strafprozesse in der deutschen Justizgeschichte zu Ende. Nach viereinhalb Jahren Verhandlungsdauer. Nie zuvor gab es an einem baden-württembergischen Gericht ein Verfahren in dieser Größenordnung, nicht einmal zu Zeiten der Roten-Armee-Fraktion. Ulrike Meinhof und Andreas Baader wurden 1977 nach 192 Verhandlungstagen verurteilt. Doch während die Prozesse gegen die RAF die gesamte Bundesrepublik fesselten, schleppt sich der Prozess gegen Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni seit dem 4. Mai 2011 völlig unbeachtet von der Öffentlichkeit dahin. Dabei schreibt das Stuttgarter Oberlandesgericht heute Rechtsgeschichte.

Es ist der erste Prozess an einem deutschen Gericht auf Grundlage des 2002 eingeführten Völkerstrafgesetzbuches. Dieses ermöglicht es, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Deutschland vor Gericht zu bringen, selbst wenn die Taten im Ausland stattfanden und Täter und Opfer keine Deutschen sind. So wie im Fall der beiden jetzt angeklagten Ruander. Sie sollen als Präsident und Vize der ruandischen Rebellengruppe FDLR für Morde, Vergewaltigungen und Brandschatzungen im Osten des Kongo verantwortlich sein – mit Hunderten von Opfern. Zwar hätten sie nicht selbst Hand angelegt. Aber, so der Vorwurf der Bundesanwaltschaft, sie hätten von den Verbrechen gewusst, diese gebilligt und per SMS, Satellitentelefon und E-Mail gar gesteuert – vom Sofa aus in Mannheim und in Neuffen. Deshalb hätten sie sich als Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung aufgrund ihrer Vorgesetztenverantwortlichkeit strafbar gemacht.

Erfolg für die deutsche Justiz

Der 320. Verhandlungstag setzt nun zumindest vorläufig – die Verteidigung hat bereits Revision angekündigt – einen Schlusspunkt unter das Verfahren, dessen Kosten bei mehr als fünf Millionen Euro liegen. Ob die Richter des 5. Strafsenats der Beweisführung der Anklage folgen, ist völlig offen. Wenngleich die Verteidigung keine Gelegenheit ausgelassen hat, mit Beanstandungen und Anträgen den Prozess zu verschleppen, ließ sich der geduldige und akribische Vorsitzende Jürgen Hettich davon nie aus der Ruhe bringen.

Unabhängig vom Ausgang ist dieser Prozess ein Erfolg für die deutsche Justiz. Geprägt von den Verbrechen der NS-Zeit, in deren Folge bei den Nürnberger Prozessen erstmals Kriegsverbrechen strafrechtlich verfolgt wurden, stellt sich Deutschland dem Kampf gegen völkerrechtliche Verbrechen und leistet seinen Beitrag zu deren Ächtung.

Völkermord überall auf der Welt verfolgen

Doch der Stuttgarter Prozess zeigt auch die Grenzen der internationalen Gerichtsbarkeit auf: Rund ein Dutzend der vernommenen Zeugen wurden aus Ruanda eingeflogen, sechs Opferzeugen aus dem Kongo per Videoübertragung vernommen. Viereinhalb Jahre haben die Richter versucht, in ein fremdes Geschehen, in eine fremde Kultur einzutauchen. Sie haben 231 Dokumente, Filme und Karten in Augenschein genommen – aber sie waren eben nicht an den Tatorten.

Dennoch: Statt sich einen schlanken Fuß zu machen und das ganze Verfahren an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag weiterzuschieben, kommt die Bundesanwaltschaft ihrer selbst gewählten Verpflichtung nach, Völkermord überall auf der Welt zu verfolgen. Die Karlsruher Ankläger und die Stuttgarter Richter haben sich ihrer Verantwortung gestellt. Ein wichtiges Signal. Es lautet: Deutschland ist kein sicherer Rückzugsort für Kriegsverbrecher und Völkermörder.