Der EU-Gerichtshof hat das „Recht auf Vergessen“ im Netz festgeschrieben. Foto: dpa

Die Sorge um die Privatsphäre der Bürger wiegt schwerer als das Zensur-Bedenken, findet Brüssel-Korrespondent Detlef Drewes. Doch es gibt noch einiges zu klären.

Das Internet vergisst nichts – diesen Spruch hat sich die EU-Kommission lange genug anhören müssen, seitdem sie das „Recht auf Vergessen“ eingefordert hat. Nun bekam sie Schützenhilfe vom Europäischen Gerichtshof.

Doch zu viele praktische Fragen sind ungeklärt. Viele technische auch. Dem Regime der EU sind bislang nur die in Europa niedergelassenen Konzerne unterworfen. Ob die entsprechenden Links und damit auch die Inhalte, die man eigentlich weghaben will, weiter erreichbar sind (etwa über die Nicht-EU-Filialen der Suchmaschinenbetreiber), muss man erst noch sehen. Hinzu kommt, dass die Sperrungen lediglich die Verweise auf löschenswerte Beiträge betreffen, nicht aber die Texte oder Bilder selbst.

Die EU wird noch viel zu tun haben, um die Konsequenzen aus dem Urteil in den Griff zu bekommen. Denn das wird nötig sein, um das Anliegen des Gerichtshofs umzusetzen: Er fordert den unbedingten Schutz der Privatsphäre sowie der persönlichen Informationen, über die alleine der Betroffene selbst entscheiden kann und darf. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg. Das „Recht auf Vergessen“ kann nur dann erreicht werden, wenn die nun folgenden Regelungen keine europäische Insellösung bleiben.

Dabei werden die Verfechter einer solchen Lösung hinnehmen müssen, dass die Maßnahme nicht zu einer regelrechten Zensur des Netzes ausartet. Das Internet darf nicht zu einem Sammelbecken geschönter Informationen werden, die jeder nach seinem Gutdünken frisieren kann, wie er will. Journalismus – gleichgültig in welchem Medium – darf sich nicht an die Leine legen lassen. Genau darauf würde das Ganze hinauslaufen. Internet-Konzerne, Politiker, Rechtsexperten und IT-User müssen Grenzen und Freiheiten neu finden und festschreiben.