Erika Rapthel-Kieser Foto: Steffen Maier/ Maier

Stalking-Prozess macht Beobachter betroffen.

Während das Ampelkabinett ein Gewaltopferhilfegesetz aufsetzt, weil immer mehr Frauen von Gewalt betroffen sind, weil auch die Zahl der sogenannten Femizide kontinuierlich steigt, während die Republik über einen Film mit Tatort-Star Maria Furtwängler diskutiert, der genau das zum Thema hat, läuft jetzt vor dem Hechinger Amtsgericht ein Stalking-Prozess. Und der lässt nicht nur die erste Zeugin in manchen Momenten verwundert zurück. Dass auch ein Stalking-Täter Anspruch auf eine Verteidigung hat – geschenkt. Dass soll und muss in einem funktionierenden Rechtsstaat so sein. Aber müssen alle Register gezogen werden, um das Verhalten der Betroffenen zu hinterfragen? Der Richter betonte mehrfach, die Fragen seien kein Vorwurf, sondern es gehe nur darum, den Zeitablauf zu klären. Klar wird aber vor allem, dass nicht nur das Gesetz längst überfällig ist.