Die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann ist Opfer vieler Beleidigungen – und zeigt diese konsequent an. Foto: Albert/dpa

Ein Lahrer hat FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann online verunglimpft und eine verbotene SA-Losung verwendet. Dafür muss der 68-Jährige eine Strafe von 3150 Euro zahlen.

Wegen Online-Kommentaren vor Gericht – so ergeht es immer mehr Menschen in den vergangenen Jahren. Verantwortlich dafür ist unter anderem die Meldeplattform „So Done“, die mit einer KI Äußerungen im Netz auf ihre Strafbarkeit überprüft und sammelt. Diese können dann von den Betroffenen angezeigt werden. Die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann gehört zu den aktivsten Klientinnen und hat alleine in den vergangenen eineinhalb Jahren 1900 Strafanzeigen mithilfe von „So Done“ gestellt. Nun traf es einen 68-Jährigen Lahrer, der aufgrund eines Onlinekommentars von ihr angezeigt wurde.

 

Was wird dem Angeklagten konkret vorgeworfen?

Der Mann soll am 23. Januar 2024 auf der Plattform „X“ die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann mit den Worten „Ich würde sowas Ekliges nicht als Frau bezeichnen“ beleidigt haben. Die Staatsanwältin war der Meinung, dass er Strack-Zimmermann damit in ihrer Ehre verletzt habe . Daher werde es als eine Beleidigung einer Person des politischen Lebens gewertet. Außerdem wurde dem Angeklagten vorgeworfen, dass er auf „X“ vierfach (am 24. Mai, 8. Juni, 18. Juni und 21. August 2024) die verbotene SA-Losung „Alles für Deutschland“ verwendet habe.

Was sagt sein Rechtsanwalt?

Kuhlmann verwies auf eine Erklärung seines Mandanten, der aus gesundheitlichen Gründen an der Verhandlung nicht teilnahm. Dieser habe sich im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs bereits bei Strack-Zimmermann entschuldigt und ein Schmerzensgeld von 200 Euro gezahlt. Er bereue sein Verhalten, es sei ein „emotionaler Moment“ gewesen. Als Folge habe sein Mandant seine Aktivitäten in den sozialen Medien zurückgefahren und inzwischen seinen Account bei „X“ gelöscht. Bezüglich der SA-Parole wollte der Jurist „nichts beschönigen“, verwies aber auf die gestörte Impulskontrolle des Angeklagten, die nun behandelt werde. Kuhlmann beantragte zum Vorwurf der Beleidigung die Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies jedoch ab.

Welche Strafe fordert die Staatsanwältin?

Sie schlug eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils 45 Euro (insgesamt 3150 Euro) vor. Zugunsten des Angeklagten wertete sie den Täter-Opfer-Ausgleich und seine Entschuldigung. Zudem sei er nicht vorbestraft. Kuhlmann reagierte auf den Vortrag der Staatsanwaltschaft mit einem eigenen Monolog: „Meine Überzeugung ist, dass er nicht rechtsradikal und kein Nazi ist“. Vielmehr sei der Angeklagte sei ein Mensch, der Angst habe. Man müsse Politiker natürlich beschützen vor strafrechtlichen Handlungen, aber gleichzeitig müsse mit Augenmaß gehandelt werden, denn „wer austeilt, muss auch einstecken können“. Ein weiterer Punkt: Sein Mandant habe nur wenig Geld zur Verfügung. Ihn störe zudem das Geschäftsmodell mit Anzeigen über Meldeplattformen. So habe etwa Strack-Zimmermann 1900 Anzeigen in eineinhalb Jahren gestellt, da bleibe ein „Geschmäckle“, so Fuhrmann.

Wie lautete das Urteil?

Witsch schloss sich dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft an und verhängte eine Geldstrafe aus 70 Tagessätzen à 45 Euro. Begründung: „Der Angeklagte würdigt Marie-Agnes Strack-Zimmermann als Mensch und insbesondere als Frau herab.“ Dies habe die Schwelle zur Beleidigung überschritten. Die Bemühung um den Täter-Opfer-Ausgleich habe er berücksichtigt und daher niedrigere Tagessätze festgesetzt. Die Verwendung der SA-Losung in vierfacher Wiederholung sei belegt und nicht zu entschuldigen. Der Richter bedauerte, dass der Angeklagte nicht da sein konnte. Dann hätte er nämlich gesehen, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland „nicht gefährdet ist und weder Justiz noch Strafverfolgungsbehörden oder Meldestellen sie einschränken“.

Die Firma „So Done“

Das Unternehmen wurde 2022 von der FDP-Politikerin Franziska Brandmann, Jurist Alexander Brockmeier und Datenwissenschaftler Marcel Schliebs gegründet. Die Plattform nutzt eine KI, die Äußerungen im Internet filtert und auf ihre Strafbarkeit hin bewertet. Anschließend werden sie dem Betroffenen vorgelegt, der dann entscheidet, ob er Anzeige erstatten möchte oder nicht. Bekannte Klienten von „So Done“ sind der frühere Minister Robert Habeck oder Manuel Ostermann, der stellvertretende Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft.