Der Schornsteinfeger kommt auch weiterhin – auch wenn Uwe Holasek seine nicht hoheitlichen Aufgaben im Kinzigtal abgegeben hat. Der Schornsteinfeger kann für diese frei gewählt werden. Foto: Michael (Symbolbild)

Bezirksschornsteinfeger Uwe Holasek hat seine "nicht hoheitlichen Schornsteinfegerarbeiten" abgegeben. Das müssen Hausbesitzer nun beachten.

Mittleres Kinzigtal - Ein Schreiben sorgt derzeit für Unsicherheit bei Kinzigtäler Hausbesitzern. Bezirksschornsteinfeger Uwe Holasek hat darüber informiert, dass er die "nicht hoheitlichen Schornsteinfegerarbeiten" nicht mehr erledigen kann. Viele Hausbesitzer fragen sich, was das für sie bedeutet. Unsere Redaktion hat bei Karl-Rainer Kopf, Obermeister der Schornsteinfeger-Innung Freiburg, nachgehakt.

Was sind überhaupt »hoheitliche Schornsteinfegerarbeiten«?

Die hoheitlichen Schornsteinfegerarbeiten sind die Bauabnahme nach baden-württembergischen Landesrecht und die Feuerstättenschau, informiert Kopf. Hoheitliche Pflichten müssen vom jeweiligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfüllt werden. Die nicht hoheitlichen Pflichten sind beispielsweise Kehr- und Messtätigkeiten. Dort besteht Wahlfreiheit, welcher Schornsteinfegerbetrieb diese ausführt.

Warum kann der Bezirksschornsteinfeger diese nicht weiter ausführen?

In dem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, gibt Holasek Mitarbeitermangel als Grund an. Auf Nachfrage unserer Redaktion wollte er keine weitere Stellungnahme abgeben. "Sollte sich die Mitarbeitersituation in Zukunft wieder ändern, wäre ich auch gerne bereit, die Durchführung von nicht hoheitlichen Arbeiten anzubieten", schreibt er abschließend.

Wer ist betroffen?

Holasek ist Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in Wolfach, Gutach und Hornberg. Außerdem betreut er einen Teil von Hausach mit, informiert Kopf.

Was bedeutet das konkret für Hausbesitzer?

Zum Kaminkehren oder Messen kann jeder Hausbesitzer grundsätzlich einen Schornsteinfeger frei wählen. "Wenn man mit dem Bezirksschornsteinfeger zufrieden ist, wechselt man für die anderen Tätigkeiten aber normalerweise nicht zu einem anderen", weiß Kopf. Jetzt müssen die Hausbesitzer in Holaseks Bezirk allerdings aktiv werden. Sorgen dürften sich vor allem diejenigen machen, bei denen laut Feuerstättenbescheid noch in diesem Jahr Tätigkeiten auszuführen sind. Denn wenn dies nicht geschieht, werden sie vom Landratsamt Ortenaukreis angeordnet. Holasek selbst appelliert in seinem Schreiben an die Hausbesitzer, es nicht so weit kommen zu lassen.

Was passiert, wenn jemand im Bezirk kurzfristig noch einen Schornsteinfeger zum Kaminkehren braucht?

Kopf und ein Kollege haben zunächst eine Zwischenlösung bis Jahresende abgestimmt: Sie bieten bisherigen Kunden von Holasek an, einzuspringen und diese Arbeiten zu übernehmen. "Wir wollen es den Kunden so einfach wie möglich machen", sagt Kopf, der weiß, dass die Situation kompliziert ist. Er betont aber auch: "Die Wahlfreiheit bleibt natürlich bestehen."

Wie geht es dann im kommenden Jahr weiter?

Kopf ist in enger Abstimmung mit den übrigen Schornsteinfegern im Bezirk und auch mit dem Landratsamt Ortenaukreis. Die Schornsteinfeger besprechen in den kommenden Tagen, wie sie die Arbeiten in Holaseks Bezirk übernehmen können, um eine Versorgung der Hausbesitzer zu gewährleisten. Die Organisation sei ein großer Aufwand, so Kopf. Aber es sei spürbar, dass die Schornsteinfeger in dieser Situation geschlossen zusammenstehen. "Das zeichnet unser Handwerk aus: Es gibt einen großen Zusammenhalt", sagt er. Der Schornsteinfeger kommt auch weiterhin automatisch, es sei denn ein Kunde geht selbst auf die Suche nach einem Schornsteinfegerbetrieb seiner Wahl, was laut Kopf aber im Regelfall aufgrund der Anfahrtszeiten teurer wird.

Karl-Rainer Kopf ist neben seinem Engagement als Obermeister der Freiburger Schornsteinfeger-Innung auch Vizevorsitzender der Schornsteinfeger-Innung Baden-Württemberg. Der Schwanauer ist außerdem Gebäudeenergieberater und geschäftsführender Gesellschafter der Kopf-Gruppe. Seit 2017 ist er Vorsitzender der SPD im Ortenaukreis.