Ein Mann muss sich vor dem Amtsgericht Freudenstadt verantworten – er soll Polizisten beleidigt und einen Mann verprügelt haben. Vor Gericht kommen traumatische Erinnerungen auf.
Zehn Zeugen, zwei Fälle, die teilweise fünf Jahre zurückliegen und ein Angeklagter, der viel sich selbst reflektiert – da war es fast schon klar, dass der Prozess vor dem Amtsgericht Freudenstadt wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung mehrere Stunden in Anspruch nehmen würde. Am Ende waren es sechs.
Ein schwieriger Fall für den Richter, denn der Angeklagte und auch die Zeugen konnten sich nur grob an die Ereignisse zurückerinnern. Die Beleidigung und der Widerstand gegen Polizeibeamte sollen sich 2021 an Heiligabend ereignet haben, die Schlägerei 2023 – jeweils in Freudenstadt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann Beamtenbeleidigung in vier Fällen sowie Widerstand gegen die Polizisten vor. Mehrmals habe er sie als „Wichser“ und „Scheiß Bullen“ beleidigt und sich mehrmals widersetzt. Das war 2021.
Angeklagter plädiert auf Notwehr
2023 soll es dann zur gefährlichen Körperverletzung gekommen sein. Bei einer Auseinandersetzung in einer Bar sei es zu einer Schlägerei gekommen. Der Angeklagte habe sich schließlich über den auf dem bodenliegenden Geschädigten gebeugt und ihm vier Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dieser erlitt eine Fraktur unterhalb des linken Auges, Schmerzen habe er heute noch.
Der Angeklagte wollte sich zu beiden Vorfällen äußern. Die Schlägerei 2023 habe sich in einer Bar ereignet. Der Geschädigte, ein Italiener, habe ihn ständig bedrängt. Irgendwann sei es zu Handgreiflichkeiten gekommen. Der Italiener habe ihn am Hals gepackt. Seine Reaktion also, Notwehr. Er sei dabei stark alkoholisiert gewesen. Einer der Gäste bestätigte vor Gericht, die Schläge gesehen zu haben.
Schlechtes Bild von der Polizei wegen Kindheitstraumas?
Alkohol sei auch bei den Beleidigungen im Jahr 2021 im Spiel gewesen. Und hier sei der Angeklagte sogar eigentlich ein Opfer gewesen. Ebenfalls in einer Bar sei der Angeklagte mit drei Männern in Konflikt geraten. Nach eigenen Angaben hätten sie eine Frau bedrängt, er habe dazwischengehen wollen. Die Männer hätten den Angeklagten daraufhin verprügelt.
Vier Polizeibeamte waren als Zeugen geladen. Ihre Aussagen deckten sich. Sie hätten den Angeklagten auf dem Boden liegend vorgefunden. Es sei eigentlich nur darum gegangen, seine Personalien aufzunehmen. Dagegen habe sich der Angeklagte gewehrt. Es kam zu den Beleidigungen.
Der Angeklagte nutzte die Chance vor Gericht und entschuldigte sich bei allen Beteiligten. Und versuchte, seine damalige Aversion gegenüber der Polizei zu erklären. Das habe mit einer traumatischen Situation aus seiner Kindheit zu tun. Ein Mann habe sich als Polizist ausgegeben und den damals sechsjährigen Angeklagten missbraucht.
Vorstrafen belasten den Angeklagten zusätzlich
Gegen den Angeklagten würden seine drei Vorstrafen sprechen, so der Staatsanwalt. Eine Geldstrafe für die Beleidigungen sei daher ausgeschlossen. Er plädierte für eine Freiheitsstrafe von vier Monaten. Auch sah er die Schlägerei erwiesen als gefährliche Körperverletzung an und forderte dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten.
Insgesamt forderte er eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, auf Bewährung ausgesetzt. Eine Schuldunfähigkeit sah er nicht gegeben. Der Verteidiger plädierte auf eine Geldstrafe für die Beleidigungen, und eine leichte Körperverletzung bei der Schlägerei.
Bei seinem Urteil folgte der Richter den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Er verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Beim Angeklagten herrschte Erleichterung.