Am Landgericht Rottweil wurde verhandelt. Foto: Benner

„Schauen Sie, wie aggressiv er ist“: Der Angeklagte versuchte Richter Thomas Geiger anhand von Videoaufnahmen zu zeigen, dass sein Anliegen berechtigt ist.

Dabei ging es um einen Streit in einer Kneipe in Sulgen vor einigen Monaten. Dort ging es in einer Berufungsverhandlung am Landgericht Rottweil um die Folgen dieses Streits. Der 50-jährige Angeklagte und Wirt der Kneipe hatte seinen Kontrahenten um 2.05 Uhr morgens mit vier Schüben Pfefferspray bearbeitet. Das wurde vom Amtsgericht Oberndorf im Mai als gefährliche Körperverletzung mit einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe geahndet.

 

Dagegen wollte der 50-Jährige nun vorgehen, da er beim Bestehen des Urteils vorbestraft gewesen wäre. Ein Freispruch war das Ziel. Im Gegensatz zur ersten Verhandlung machte er nun umfangreiche Angaben über den Vorfall.

1,8 Promille im Blut

In der Bar kam es zu einem Streit zwischen einem 22-Jährigen und anderen Gästen sowie dem Personal. Dieses rief den Chef per Telefon um Hilfe. „Ich kenne ihn seit vielen Jahren“, sagte der Angeklagte über den 22-Jährigen. Dieser nehme Drogen und sei ein „gefährlicher Junge“. Dieser hatte bemängelt, dass schlechte und abgelaufene Getränke ausgeschenkt würden. Zudem hatte er 1,8 Promille Alkohol im Blut.

Jedenfalls trafen Wirt und der 22-Jährige in der Bar aufeinander. „Ich wollte ihn beruhigen und habe ihm gesagt, er soll das Lokal verlassen und heimgehen“, sagte der Angeklagte. Man könne auch morgen über alles reden.

Erfolglose Schlichtung

Allerdings blieben die Schlichtungsversuche ohne Erfolg. Es sei weitergangen mit Beleidigungen und Bedrohungen. Der Wirt griff zum Pfefferspray, das als Notwehr für die Mitarbeiter in der Kneipe gelagert worden sei. „Kann bei Notwehr verwendet werden“ stehe dort drauf, betonte der Wirt.

Vor der Eingangstür eskalierte das Geschehen dann vollends: Der 22-Jährige ging auf den Angeklagten zu. Dieser drückte mit dem Pfefferspray vier Mal ab, was auf den Beweisvideos gut zu sehen war. Der Wirt merkte dazu an, er habe aus Notwehr gehandelt. Schließlich sei der Kontrahent bedrohlich auf ihn zugekommen.

„Auf mich macht er nicht diesen aggressiven Eindruck. Der Streit ist aber offensichtlich“, meinte Richter Thomas Geiger beim Anschauen der Videos. „Auch Notwehr sehe ich derzeit nicht“, so der Richter. Verteidiger Mathias Hörnisch sah es so: „Meinem Mandaten wurden Schläge angedroht und das von einem Mann mit einer entsprechenden Vorgeschichte. Wer will es da drauf ankommen lassen?“, fragte er sich. Zudem habe der junge Mann sich für einen Angriff positioniert.

Harte Beleidigungen

Der 22-Jährige, der als Zeuge geladen war, räumte Beleidigungen gegen den Wirt ein. „Arschloch, Bastard“: Solche Worte seien gefallen. Dafür habe er sich entschuldigt. Er habe draußen reden wollen, doch dann sei das Pfefferspray zum Einsatz gekommen. Das habe Schmerzen an Augen und Kopf ausgelöst.

In seinem Plädoyer verwies Hörnisch auf die Tatsache, dass der 22-Jährige zu einem früheren Zeitpunkt einen 43-Jährigen brutal zusammengeschlagen habe. Daher habe der Angeklagte Angst gehabt und habe sich für den Einsatz des Pfefferssprays entschieden. Zudem sei nur einer der vier Stöße in Richtung des 22-Jährigen gegangen. „Es ist keine Straftat, wenn man versucht, nicht Opfer einer Straftat zu werden“, folgerte Hörnisch.

Überraschende Wendung

Richter Thomas Geiger sorgte anschließend für eine überraschende Wendung. Die ursprüngliche Bewährungsstrafe könne womöglich durchaus in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Allerdings komme bei 210 Tagessätzen eine Menge Geld zusammen, da der Angeklagte neben seinen Einnahmen als Gastwirt auch mehrere Mehrfamilienhäuser besitze und so relativ hohe Einnahmen habe.

Nach kurzer Beratung zog der Angeklagte daraufhin seine Berufung zurück – die siebenmonatige Bewährungsstrafe bleibt somit bestehen.