Die Polizei rät: Lassen Sie niemanden ins Haus, den Sie nicht kennen! (Symbolfoto) Foto: mikecphoto/ Shutterstock

Unbekannte mit französischen Autokennzeichen bieten Waren und Dienstleistungen an.

Königsfeld - Günstig angebotene Haustürgeschäfte riefen am Dienstagnachmittag in einigen Ortschaften im Schwarzwald-Baar-Kreis die Polizei auf den Plan. 

 

Mehrere Personen, die in Autos mit französischen Kennzeichen unterwegs waren, gingen von Haustür zu Haustür und boten den Anwohnern verschiedenste Handwerksdienste zu günstigen Konditionen an. Obwohl Haustürgeschäfte grundsätzlich zulässig sind, warnt die Polizei vor Nepp und Pfusch, da solche Dienste oft überteuert und die ausgeführten Arbeiten schlecht sind. Die Polizei empfiehlt: "Kaufen oder unterschreiben Sie niemals etwas an der Haustür."

Die angebotenen Gegenstände (etwa Teppiche, Besteck, Schmuck) oder Handwerkerleistungen seien meist nur geringwertig oder gar wertlos. Lassen Sie unaufgefordert kommende "Vertreter", "Verkäufer" oder "Handwerker" nicht in Ihre Wohnung.

Polizei gibt Tipps

Um einem möglichen Haustürbetrüger nicht auf den Leim zu gehen rät die Polizei:

- Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durch das Fenster genau an. Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel.

- Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.

- Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten.

- Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel. Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus.

- Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken Ihnen nie „Geldwechsler“ oder „Falschgeld-Prüfer“ ins Haus. Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei.

- Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Das gleiche gilt für vermeintliche Vertreter der Stadtwerke.

Weitere Informationen gibt es bei den örtlichen Polizeidienststellen, der polizeilichen Kriminalprävention oder auch im Internet unter www.praevention.polizei-bw.de.