Die Gemeinde soll sich an den Kosten für Schulen in Villingen-Schwenningen beteiligen, da dort einige Königsfelder unterrichtet werden.
Über die Eröffnung eines Verfahrens der Stadt Villingen-Schwenningen zur Beteiligung von Umlandgemeinden an der Finanzierung von Bau- und Sanierungskosten von Schulen berichtete Bürgermeister Fritz Link im Gemeinderat. Gemäß einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs werde bei Schulen mit einem Anteil auswärtiger Schüler von 30 bis 50 Prozent ein regionaler Charakter angenommen.
Das bringe die Verpflichtung zum Abschluss einer Vereinbarung. Privatschulen seien nicht einbezogen.
Über die Rechtsprechung mehr als unglücklich
Alle Kreiskommunen seien über die Rechtsprechung mehr als unglücklich, so Link. Es gebe Appelle an die Landesregierung, stattdessen über den Finanzausgleich Mehrzuweisungen an Zentralorte zu geben. Ansonsten werde das eine sehr streitige Auseinandersetzung, zumal das Regierungspräsidium notfalls den Ausgleich anordnen könne. Zunächst sei man aber gehalten, freiwillig in Gespräche einzutreten. Link präsentierte die von Villingen-Schwenningen geltend gemachten Kosten, deren von Nachbarkommunen zu übernehmende Quote sich am Anteil auswärtiger Schüler orientiert.
Aufaddiert ergibt sich eine Forderung an Königsfeld in Höhe von 68 000 Euro, die über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu bezahlen wäre. Die Summe sei nicht vernachlässigenswert, so Link.
Für die Karl-Brachat-Realschule mit einem Anteil von 12,46 Prozent auswärtiger Schüler, das Hoptbühl-Gymnasium mit 26,18 und das Gymnasium am Romäusring mit 22,51 Prozent sehe er kein überörtliches Bedürfnis. Einzig bei der Sprachheilschule mit einem Anteil auswärtiger Schüler von 43,04 Prozent könne man den Anspruch bejahen. Hier liegt der Betrag pro Schüler bei 11 868 Euro, was bei zwei Schülern aus Königsfeld 23 736 Euro entspräche.
Bei Realschule und Gymnasium kein überörtliches Bedürfnis
Stefan Giesel kritisierte, dass der prozentuale Anteil an den geltend gemachten Kosten deutlich höher ist als der auswärtiger Schüler. Link erklärte, dass die Schlüssel zur Berechnung vorgegeben sind. Trotzdem werde über die Höhe der Beträge trefflich zu streiten sein, zumal nicht klar sei, ob Investitionszuschüsse abgezogen würden oder die Ausstattung angemessen sei. So würden viele Auseinandersetzungen und Prozesse provoziert.
Der Gemeinderat konnte das Schreiben der Stadt Villingen-Schwenningen nur zur Kenntnis nehmen. Er ermächtigte die Gemeinde, in diesbezügliche Gespräche einzutreten.