Über eine Erhöhung der Friedhofsgebühren entschied der Gemeinderat in Königsfeld. Foto: Schackow Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gremium stimmt auch Anpassung der Friedhofsordnung an neue Gesetze zu

Königsfeld. Über eine Erhöhung der Friedhofsgebühren entschied der Gemeinderat. Laut Hauptamtsleiter Steffen Krebs wurden die Friedhofsgebühren zuletzt 2016 angepasst. Die Gemeindeprüfungsanstalt verlange eine Kostendeckung von mindestens 50 Prozent, tatsächlich liege sie in Königsfeld bei 49,67 Prozent.

Bisher teilten sich Leichenzelle und Aussegnungshalle anfallende Gebühren zu gleichen Teilen. Da in den vergangenen Jahren die Urnenbestattung überproportional zunahm wurden die Leichenzellen weniger oft benutzt. Deshalb schlug die Verwaltung für diese einen Anteil von 40 Prozent, für die Aussegnungshalle von 60 Prozent der Gebührenobergrenze vor, entsprechend etwa 215 Euro und 143 Euro beziehungsweise knapp 48 Euro pro angefangenem Tag. Unverändert bleiben soll die Benutzung der Leichenkühlvitrine für 150 Euro je Todesfall.

Für ein Reihengrab ergibt sich eine Steigerung von von 1500 auf 1800 Euro, für Wahlgräber von 3050 Euro auf 3500 Euro. Eine deutliche Erhöhung von 169 auf 300 Euro schlug die Gemeindeverwaltung bei Kindergräbern vor. Laut Krebs wurden deren Gebühren aber zuletzt 1995 erhöht.

Ein Urnengrab schlägt künftig mit 650 statt 500 Euro zu Buche. Die Zubettung zu einer Urne kostet statt 250 nunmehr 330 Euro, ein Urnengemeinschaftsgrabfeld statt 240 neu 330 Euro. Zu diesen Grabnutzungsgebühren kommen je nach Art des Grabes die früher vorgestellten Gebühren für die Aussegnungshalle und Leichenzellen.

Laut Link sind nachweislich alle Kosten erfasst, die die Gemeinde ansetze darf. Es gebe keinen Spielraum nach oben. Man könne auch nicht mit anderen Kommunen vergleichen. Es komme immer auf die jeweilige Situation und die tatsächlichen Kosten an. Die gesellschaftliche Entwicklung zu Urnengräbern müsse man bedauern, man könne dieser aber nicht teurer machen als sie seien.

Hans Mack war der Meinung dass man bisher die mögliche Gebührenobergrenze nicht genügend ausgeschöpft habe. Das ist laut Link aber nicht der Fall. Die Kostendeckung ändere sich mit der Nutzung von Gräbern mit unterschiedlichem Kostenanteil. Dem Trend zu Urnengräbern steuere man nun entgegen. Deren Ausnutzung der Gebührenobergrenze liegt nach der Erhöhung zwischen 95 und 99 Prozent. Dagegen liegt die Ausnutzung der Obergrenze durch die übrigen Gräber zwischen 44 und 79 Prozent.

Der Gemeinderat stimmte den neuen Gebühren und einer Anpassung der Friedhofsordnung an neue Gesetze zu.