Zwei Mal saß der Angeklagte schon wegen sexuellen Kindesmissbrauchs im Gefängnis. Zuletzt hatte ihn das Landgerichts Leipzig zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Seit der Haftentlassung im Jahr 2008 steht er unter Führungsaufsicht. Foto: freepik.com

Landgericht verhandelt gegen 49-jährigen Mann, der sich an drei Kindern aus Königsfeld vergangen haben soll.

Königsfeld/Konstanz - Sexuellen Missbrauch von Kindern in zwölf Fällen, Verstöße gegen ein richterliches Kontaktverbot zu Kindern unter 16 Jahren und den Besitz kinderpornografischer Darstellungen wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz einem 49-jährigen Mann aus Meißen vor. Seit gestern muss er sich vor der Jugendschutzkammer am Landgericht Konstanz verantworten.

Im Frühjahr 2012, als er noch in Villingen lebte, soll sich der Mann an zwei Mädchen im Alter von drei und acht Jahren sowie an einem zehnjährigen Jungen vergangen haben. Dabei handelte es sich um Kinder von Bekannten, die damals in Königsfeld lebten. Auch sie sind inzwischen weggezogen.

Keinen Kontakt mit unter 16-Jährigen

Zwei Mal saß der Angeklagte schon wegen sexuellen Kindesmissbrauchs im Gefängnis. Zuletzt hatte ihn das Landgerichts Leipzig zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Seit der Haftentlassung im Jahr 2008 steht er unter Führungsaufsicht mit der Weisung, jeden Kontakt zu Kindern unter 16 Jahren zu vermeiden. Wegen der jetzt angeklagten Taten saß er bereits mehr als ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Kurz vor Weihnachten 2012 kam er wieder frei.

Elf Monate zuvor soll er die dreijährige Tochter der Lebensgefährtin seines Neffen missbraucht haben, als er auf sie aufpassen sollte. Nachdem er sich mit den Nachbarn der Familie angefreundet hatte, soll er sich anlässlich von elf Besuchen, bei denen er im Kinderzimmer übernachten durfte, auch an den beiden Kindern dieser Familie vergriffen haben.

"Passt mal auf Eure Kinder auf"

"Davon ist nichts wahr!", meinte er gestern. Es sei lediglich gekuschelt worden, wenn er den Kindern morgens noch vorgelesen habe, damit deren Eltern ausschlafen konnten. Zunächst stellte die Mutter der Dreijährigen Strafanzeige gegen ihn. Dann soll sie die Nachbarsfamilie informiert und laut Zeuge gesagt haben: "Passt mal auf Eure Kinder auf!" Der Angeklagte bezeichnete dies als Racheakt. Er habe sich nämlich mit dem Neffen und der Frau zerstritten und das Jugendamt verständigt, weil es zwischen dem Paar ständig zu Streit und auch Gewalt gekommen sei. Der Vater der Nachbarskinder berichtete gestern, es habe für ihn nie einen Grund gegeben, dem Angeklagten gegenüber misstrauisch zu sein. Er sei ein richtig "netter Onkel" für die Kinder gewesen. Von seiner kriminellen Vergangenheit und dem Kontaktverbot habe man nichts gewusst. Als man von der Nachbarin informiert worden sei, hätten er und seine Frau die Kinder ausführlich und auch unter Druck befragt, bis sie unter Tränen von den sexuellen Übergriffen des "Onkels" berichtet hätten. Der Angeklagte behauptete, er sei nur zwei Mal über Nacht dort gewesen. Er habe wegen des Verstoßes gegen das Kontaktverbot "ein schlechtes Gefühl" gehabt, aber: "Ich konnte den Leuten ja nicht sagen, dass das nicht geht." Den Kindern habe er nichts getan.

Dass man eine CD mit Kinderpornos in seiner Villinger Wohnung gefunden hatte, konnte er nicht abstreiten. Allerdings behauptete er, das sei "ein ganz dummer Zufall" gewesen, dass er auf solche Seiten geraten sei. Warum er die Szenen auf CD gebrannt hatte, konnte er nicht sagen: "Ich hab’s halt gemacht", meinte er resigniert. Ein Urteil wird für heute erwartet.