Mobilfunk: Infoveranstaltung zur Standortsuche / Bisher mit 18 Grundstückseigentümern verhandelt
Kontroverse Meinungen brachte die Infoveranstaltung zur Standortsuche für Mobilfunkmasten in Neuhausen und Erdmannsweiler. Ein möglicher Standort wurde als Alternative zu den zwei von der Telekom gewünschten vorgestellt.
Königsfeld. Bürgermeister Fritz Link erinnerte an den Wunsch der Telekom für zwei Masten jeweils in der Mitte der beiden Teilorte, Beratungen in Gremien und die Gründung des runden Tisches. Dessen Ziel sei die objektive Begutachtung von Standorten gewesen. Eingehalten werden sollten neben deutschen Grenzwerten auch die Vorsorgekomponenten Österreichs und der Schweiz.
Die Gemeinde habe keinen gesetzlichen Anspruch auf die Umsetzung von Alternativen. Auch sei im unbeplanten Innenbereich oft keine Baugenehmigung nötig. Ein Ausbau der vorhandenen Masten wurde untersucht, aber verworfen. Für eine optimale Lösung habe man mit 18 Grundstückseigentümern verhandelt. Link zeigte sich dankbar, dass schlussendlich einer an einem optimalen Standort zu Verhandlungen bereit war.
Frank-Peter Käßler von der Telekom beschrieb den Druck durch Bundesregierung und Bundesnetzagentur auf Betreiber, 97 bis 98 Prozent der Bevölkerung mit mindestens zehn Mbit zu versorgen. Die Datenmenge steige jährlich um 40 bis 60 Prozent. Um eine Verdichtung komme man nicht herum. In München stehe alle 300 Meter eine Antenne. Man müsse Kapazitäten so zur Verfügung stellen, dass möglichst alle davon profitieren. Laut Käßler wurden man che Frequenzen früher fürs Fernsehen verwendet. Auch seien Immissionen von Endgeräten umso geringer, je besser die Verbindung zum Mast sei.
Die Gemeinde beauftragte für 30 000 Euro Thomas Gritsch vom TÜV mit einer neutralen Beurteilung. Er ist öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit. Gritsch beschrieb das Strahlungsverhalten von Masten. Die Sendeleistung nehme kontinuierlich zu, werde aber je nach Bedarf geregelt. Unter dem Mast gebe es so gut wie keine Belastung, Antennen strahlten aber auch nach unten ab. Das Strahlungsmaximum in einem Meter Höhe liege bei Masten im Außenbereich in 300 bis 400, innerorts bei 100 bis 150 Metern. Ganz schlecht sei es, wenn umliegende Bebauung höher liege. Generell bedeute ein Mast im Außenbereich wesentlich geringere Belastung. Jeder Kompromiss außerhalb der Wohnbebauung bringe den Bürgern großen Gewinn.
Gritsch wies darauf hin, dass die Strahlenbelastung durch schnurlose Telefone, W-Lan oder Handys wegen der großen Nähe zum Körper weit höher liegen kann als die durch Masten. Auch die mit Quecksilber versetzten Energiesparlampen hätten oft sehr hohe Abstrahlungen.
Gritsch beschrieb diskutierte Alternativstandorte. Als beste Lösung zeichnete sich einer mittig zwischen Erdmannsweiler und Neuhausen ab, am Gemeindeverbindungsweg zwischen dem Festplatz Neuhausen in Richtung des Baugebiets Unterbühl. Selbst mit drei Betreibern würden die Grenzwerte Österreichs und der Schweiz eingehalten. Für diesen sprach sich auch der runde Tisch aus. Dessen Teilnehmer durften ihre Meinung äußern. Link wies darauf hin, dass die Initiative "Diagnose Funk" bei der letzten Sitzung nicht dabei war, weil ihre Vorstellungen nicht realisierbar waren.
Frühere Skandale machen misstrauisch
Harald Königsberger sprach für die "Besorgten Bürger" und erklärte, dass man eigentlich keinen Mast wolle. Die aktuelle Gesetzeslage lasse aber keine Chance. Eine Verweigerungshaltung führe womöglich zur Belastung einiger Einwohner in nicht tolerierbarer Höhe. Er verwahrte sich gegen den Vorwurf mangelnder Neutralität. Das Engagement Schmidt-Kempes habe er bisher vermisst, auch "Diagnose Funk" habe keinen realistischen Weg zur Vermeidung des Mastes aufgezeigt.
Axel Maier vom BUND sprach von einem Großfeldversuch. Frühere Skandale machten misstrauisch. Eine mächtige Industrielobby habe sich gegen Beweise gestemmt. Kritiker seien ohnmächtig. Er sei froh, nicht in der Nähe eines Masts zu wohnen, sonst müsse er sich wohl um Schutzmaßnahmen kümmern.
Sabine Schuh, Ortsvorsteherin von Neuhausen, hielt den angepeilten Standort für die gerechteste Lösung für beide Ortsteile. Risiken könne man nie ausschließen, so Bernd Möller. Die Jugend brauche die Technik beruflich. Gewählte Bürgervertreter seien verpflichtet, Dinge, die nicht zu verhindern seien, wenigstens so zu gestalten, dass sie tolerierbar würden.
Beate Schmidt-Kempe sprach dem runden Tisch Neutralität ab und kritisierte zu geringe Abstände zu Schu len und Kindergärten. Der ausge suchte Standort sei verheerend. Angesichts der Erfahrung von vor zehn Jahren, als ein Mast verhindert wurde, bezweifelte sie, dass ein Eigentümer der Installation zustimmen würde. Sie forderte, die Bürger von Neuhausen und Erdmannsweiler entscheiden zu lassen. Ihre Frage nach der Rückversicherung von Schäden blieb unbeantwortet.
Laut Link sah die Verweigerungshaltung aller Eigentümer als einzige Möglichkeit zur Verhinderung an. Es gebe aber mindestens drei im Innenbereich, die es zulassen, eine Antenne zu installieren, sollte es im Außenbereich keine Einigung geben.
Ein Einwohner Erdmannsweilers zeigte den wesentlich höheren Energiebedarf von Handys an seinem Wohnort im Vergleich zu Villingen auf. Es könne auch nicht sein, dass ein Angestellter ums Haus herumsprinte, um ein Netz zu haben. Ein offenbar im Sehen beeinträchtigter Bürger Neuhausens beschrieb, wie er sich per App an Netzen in Privathäusern orientiert. Wenn Bürger nachts nicht mal W-Lan abstellten, verstehe er die Diskussion nicht. Zwei sachkundige Gäste, einer davon Atomphysiker, beschrieben die geringe Belastung, realistische Voraussagen und vorhandene Strahlungsintensitäten in Privathäusern.
Ein Gast fragte nach Überprüfungen. Die finden laut Käßler in unregelmäßigen Abständen unangemeldet statt. Weitere Bestückungen seien bei der Bundesnetzagentur anzumelden und durchliefen erneut das Prüfverfahren. Dennoch äußerte Königsberger die Sorge einer schleichenden Erhöhung und forderte mehr Transparenz. Man habe jederzeit die Möglichkeit, auf der Seite der Bundesnetzagentur den Standort auf Ausbaumaßnahmen zu überprüfen, so Gritsch. Laut Link ist bei der Aufnahme weiterer Betreiber die Zustimmung des Grundstückseigentümers nötig.