Matthias Weißer kritisiert in der Diskussion den Absatz "Kreischende Schleif- und Sägemaschinen sowie sonstige feststehende Arbeitsmaschinen mit ähnlichen Geräuschen in hohen Tonlagen dürfen nur in geschlossenen Räumen betrieben werden. Das gilt auch für Baustellen." Foto: Pixabay Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Änderung der Polizeiverordnung sorgt für reichlich Diskussionsstoff im Gemeinderat

Für Diskussionen sorgte im Gemeinderat eine Änderung der Polizeiverordnung. Laut Hauptamtsleiter Steffen Krebs orientierte man sich dabei am Muster des Gemeindetags.

Königsfeld. Eingefügt wurde aber ein Hinweis auf das Kurortegesetz. So könne man Regelungen treffen, die normale Gemeinden nicht festlegen könnten. Wichtig ist das beim Bundes-Immissionsschutzgesetz. Das legt fest, dass Kinderlärm kein Lärm ist, Kinderspielplätze deshalb nicht von Einschränkungen bezüglich Lärmverursachung betroffen sind. Kurorten wird empfohlen, Spielplätze entsprechenden Einschränkungen zu unterwerfen. Grund dafür ist "das besondere Ruhebedürfnis von Einwohnern und Gästen"

Eine Besonderheit Königsfelds ist, dass das Kurgebiet nur den Kernort und dessen Randgebiete umfasst. Deshalb schlug die Verwaltung eine Formulierung vor, nach der "erheblicher Lärm" nur auf den Spielplätzen zu vermeiden ist, die innerhalb des Kurgebiets liegen. Alle anderen Spielplätze unterlägen keinen Beschränkungen.

Es gibt immer wieder Beschwerden

Wir wollen junge Leute anziehen und machen Restriktionen" kritisierte Thomas Fiehn. In Kurparknähe könne sie das nachvollziehen, so Marielle Dannert, die andererseits auf Wohnbereiche im Kurgebiet verwies. Beate Meier schlug vor, die Beschränkung zwar innerhalb des Kurgebiets gelten zu lassen, Spielplätze aber davon auszunehmen.

Es gebe immer wieder Beschwerden, so Bürgermeister Fritz Link. Mit der Formulierung habe man die Möglichkeit, gegen massive Verstöße vorzugehen. Das sei dann Abwägungssache. Krebs wies darauf hin, dass es nur um Lärm geht der "erheblich belästigt".

Kurgeschäftsführerin Andrea Hermann nannte als "klassisches Beispiel" Jugendliche, die im Kurpark laut Musik hören und so Gäste des Parkcafés stören.

Matthias Weißer kritisierte den Absatz "Kreischende Schleif- und Sägemaschinen sowie sonstige feststehende Arbeitsmaschinen mit ähnlichen Geräuschen in hohen Tonlagen dürfen nur in geschlossenen Räumen betrieben werden. Das gilt auch für Baustellen." Im Schwarzwald würden Öfen mit Holz beheizt und dafür Holz gesägt, so Weißer. Krebs erklärte, dass es nur um kurzzeitiges Sägen gehe. Dagegen argumentierte Weißer, dass das schon mal zwei Stunden dauern könne. Jan-Jürgen Kachler erinnerte an Steinsägen.

Da sich im Lauf der Diskussion zeigte, dass die Formulierung nicht ganz eindeutig ist und zudem auch in den Ortsteilen gelten würde, entschied sich der Gemeinderat, sie zu streichen. Sinn und Zweck dürfe es nicht sein, dass man mobile Sägemaschinen nicht mehr einsetzen könne, so Link.

"Alkoholverbot in der Öffentlichkeit" gestrichen

Gestrichen wurde auch das "Alkoholverbot in der Öffentlichkeit". Gerichte hatten die Formulierung als "nicht bestimmt genug" und deshalb als "rechtsunwirksam" erklärt.