Kein Weiter-so, sondern Aufbruch haben sich Grüne und CDU für die nächste Regierungsperiode vorgenommen. Zum Start der Koalitionsverhandlungen hier ein Überblick über die wichtigsten Vorhaben.
Stuttgart - Der Klimaschutz soll in den nächsten fünf Jahren Schwerpunkt der Landesregierung sein. Darauf haben sich Grüne und CDU schon zum Abschluss der Sondierungsgespräche festgelegt. In Koalitionsgesprächen sollen „alle Politikfelder umfassend diskutiert werden“ und in ein Regierungsprogramm münden. Welche Eckpunkte stehen fest?
Neustart der Finanzpolitik
Wenn Grüne und CDU an diesem Donnerstag von 11 Uhr an über ihr gemeinsames Regierungsprogramm verhandeln, spielt die scheidende Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) eine wichtige Rolle. Sie gibt einen Überblick über die Finanzen und wird darlegen, dass die sich laut Steuerschätzung abzeichnenden Haushaltslücken von 3,6, 3,7 und vier Milliarden Euro in den nächsten drei Jahren weder Koalitionsverhandlungen noch Regierungspolitik nach dem Wünsch-dir-was-Prinzip erlauben.
Vor diesem Hintergrund ist die grün-schwarze Verpflichtung auf eine solide, generationengerechte Haushaltspolitik, die sich zur Schuldenbremse und deutlichen Einsparungen bekennt, eine ambitionierte Festlegung. Abgesehen davon, dass Ministerpräsident Winfried Kretschmann und CDU-Chef Thomas Strobl sowieso einen Aufbruch und kein Weiter-so mit ihrem Regierungsbündnis verknüpft sehen wollen: Finanzpolitisch zwingt die durch Corona veränderte Wirtschafts- und Haushaltslage Grün-Schwarz zu einem Neustart. Knappe Kassen statt Opulenz setzen jetzt den Rahmen für die Politik.
Durch Einsparungen und klare Schwerpunkte sollen strukturelle Defizite im Haushalt ausgeglichen werden, das haben die beiden Partner zum Ende der Sondierungsphase bereits festgezurrt. Die landeseigenen Steuern – etwa die Grunderwerbsteuer – sollen bleiben, wie sie sind. Dass sie auch neuen Einnahmequellen nicht abhold sind, demonstrieren die Koalitionäre in der Verkehrspolitik. Dennoch will die Koalition neue Projekte „vor allem“ durch Umschichtungen finanzieren, so das Sondierungspapier. Für jeden Euro, der in neue Projekte fließt, soll ein Ausgleichsbetrag an anderer Stelle gestrichen werden – „One in, one out“-Regelung nennen die Koalitionspartner dieses Prinzip. Welche Ausgaben gestrichen werden, um neue und teure Schwerpunkte etwa bei Digitalisierung und Klimaschutz zu finanzieren, dürfte zu einem finanzpolitischen Prüfstein der Verhandlungen werden.
Solarpflicht für Neubauten
Die Pflicht zu Fotovoltaikanlagen beim Bau von neuen Gewerbegebäuden besteht schon, sie soll nun ausgeweitet werden auf neue, auch private Wohngebäude und sie soll Pflicht werden bei „grundlegenden Dachsanierungen“ sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerbegebäuden. Für die Grünen ist dieser Punkt eines der stärksten Anliegen, das sie durchsetzen konnten. Sie weisen darauf hin, dass diese Fotovoltaikanlagen sich durch die Stromeinspeisung schon in zehn bis 15 Jahren amortisieren werden. Laut Umweltministerium sei eine Fotovoltaikanlage für ein neues Drei-bis-vier-Familien-Haus (mit der Leistung zehn Kilowatt-Peak) schon für 11 500 Euro zu haben, eins für ein Ein-bis-zwei-Familien-Haus für 8400 Euro (7-Kilowatt-Peak). Zahlreiche Details müssen noch geklärt werden, unter anderem, ob die neue Pflicht schon ab 1. Januar 2022 greifen kann.
Windräder im Staatswald
Grün-Schwarz will den stagnierenden Bau von Windkraftanlagen wieder anzukurbeln. Geplant ist eine „Vergabeoffensive für die Vermarktung von Staatswald- und Landesflächen für die Windkraftnutzung“. Das bedeutet, dass die Staatswälder geöffnet werden für Windräder – und Bäume gefällt werden. Bis zu 1000 neue Windkraftanlagen sollen entstehen, aber sie müssen nicht alle im Wald errichtet werden. Bis wann das umgesetzt werden soll, ist noch unklar. Rechtlich verankert werden soll, dass zwei Prozent der Landesfläche für Windräder oder Fotovoltaikanlagen vorgesehen werden können – zum Beispiel an Autobahnen, Zugstrecken oder auf Baggerseen.
Mobilitätspass oder Citymaut
Städte und Gemeinden sollen das Recht erhalten, mit einem Mobilitätspass auch Einnahmen zu erzielen, um damit ihren ÖPNV zu stärken und das Mobilitätsverhalten der Bürger zu verändern – im klimafreundlichen Sinne. 2020 war ein Mobilitätspass in Modellkommunen erprobt worden, der Städtetag begrüßt solch ein Vorhaben. Möglich sind drei Modelle: Alle Einwohner zahlen monatlich einen Beitrag für ein Bürgerticket; nur die Kfz-Halter zahlen monatlich eine Nahverkehrsabgabe; nur auf bestimmten Strecken wird eine Straßennutzungsgebühr fällig. Letztere Spielart gilt als eine Art Citymaut. Aber anders als bei einer Maut erhält der Autofahrer hier etwas zurück, nämlich ein „Mobilitätsguthaben“, dass für ihn Bus oder Bahn günstiger macht. Diese Rückerstattung gilt in allen drei Modellen.
Humane Flüchtlingspolitik
Vereinbart ist ein Paket für humanitäre Flüchtlingspolitik. Für diejenigen, die seit Jahren im Land, gut integriert und nicht straffällig geworden sind, sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, um ein Bleiberecht zu erhalten. Beim Bund will man dafür werben, dass im Rahmen der Beschäftigungsduldung auch Zeiten der Aufenthaltsgestattung einbezogen werden.
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Gegen Diskriminierung
Grüne und CDU „streben“ ein Antidiskriminierungsgesetz an. Ziel ist, dass sich jeder Mensch unabhängig vom sozialen Hintergrund, Geschlecht, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Religion und Herkunft selbst verwirklichen kann.
Landesmittel für Digitalisierung
Nicht erst Corona hat ein Schlaglicht darauf geworfen, wo es Defizite bei der Digitalisierung gibt. Schon in der vorigen Legislaturperiode hat Baden-Württemberg rund eine Milliarde Euro investiert, um 6500 Kilometer Glasfaserkabel im Land zu verlegen. Jetzt kündigt Grün-Schwarz an, erneut eigene Mittel aufbringen zu wollen, um „einen flächendeckenden Glasfaserausbau zu realisieren“. Weil wirtschaftliche Eigeninitiativen nicht ausreichen, um alle Landesteile digital zu erschließen, will die künftige Koalition im ländlichen Raum auf staatliche Hilfe und Zuschüsse aus der Landeskasse setzen. Summen sind noch nicht fixiert.
Wählen künftig schon mit 16
Wenn 2026 die nächste Landtagswahl ansteht, sollen nach dem Willen von Grün-Schwarz erstmals schon Jugendliche ab 16 Jahren wählen dürfen. Das soll nicht die einzige Neuerung beim Landtagswahlrecht bleiben: Bisher hatten die Wahlberechtigten im Südwesten bei der Landtagswahl nur eine Stimme zu vergeben. Künftig soll ein personalisiertes Verhältniswahlrecht mit geschlossener Landesliste eingeführt werden. Das heißt, dass jeder Wähler ähnlich wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen abgeben kann.
Modellgrundschulen ohne Noten
Änderungen der Schulstruktur planen Grüne und CDU nicht. Stattdessen stellen sie ein Programm zum Schließen coronabedingter Lernlücken und Fortschritte bei der technischen und pädagogischen Fortentwicklung der digitalen Schule in den Mittelpunkt. An Grundschulen hat Grün-Schwarz Modellvorhaben mit Teams aus verschiedenen Berufen (nicht nur Lehrer) und ohne Noten ins Auge gefasst.