Immer mehr Bürger in Villingen-Schwenningen ärgern sich über teure Strafzettel in Kombination mit schrankenlosem Parken. Was Stadt und Betreiber jetzt dazu sagen.
Kaum ein Tag ohne Aufreger ums schrankenlose Parken in VS. Mal landet ein 145-Euro-Knöllchen nach dem Parken auf einem kirchlichen Privatparkplatz im Briefkasten – vom Parkverbot oder der Videoüberwachung wusste der Betroffene nichts. Mal verlässt jemand einen Parkplatz nach kurzer Zeit in der Annahme einer Kulanzfrist – und wird dennoch teuer bestraft.
„Die geschilderten Rückmeldungen erreichen auch uns“, bestätigt Citymanager Thomas Herr auf Anfrage unserer Redaktion und kann den Ärger „gut nachvollziehen“. „Gerade wenn man glaubt, korrekt geparkt zu haben und dann mit einer hohen Forderung konfrontiert wird, sorgt das verständlicherweise für Unmut.“ Doch wie geht die Stadt Villingen-Schwenningen damit um? Und welche Pläne hat der Parkhausbetreiber, der jüngst an einigen Stellen auf das neue System umgestellt hat? Wir haben nachgehakt.
Innenstadt leide darunter
Auch wenn es sich bei den beschriebenen „Knöllchen“ nicht um Bußgelder im hoheitlichen Sinn, sondern privatrechtliche Vertragsstrafen handelt, sei der Ärger real, betont Herr. „Aus Sicht des Citymanagements ist Parken kein Nebenthema.“ Eine faire und transparente Parkraumsituation sei „ein zentraler Faktor für die Attraktivität unserer Innenstädte“.
Wer sich getäuscht oder unverhältnismäßig sanktioniert fühle, komme womöglich nicht wieder – „und das kann niemand wollen“, steht für Herr fest, der vor kurzem zur Wirtschaftsförderung wechselte, das Citymanagement aber interimsmäßig mitverantwortet.
Ein Klärungsversuch
Gleichzeitig seien der Stadt oft die Hände gebunden, da viele Flächen privat bewirtschaftet würden. Dennoch habe man reagiert: „Wir haben als Citymanagement gemeinsam mit den Vorständen der Sparte Handel das Gespräch mit dem Geschäftsführer des Parkhausbetreibers gesucht.“ Thema seien unter anderem Tarifstruktur, Verständlichkeit der Regeln und die Umsetzung neuer Systeme wie der Kennzeichenerkennung gewesen. Wichtig sei, dass Nutzer „sich gut informiert fühlen und Sanktionen als fair und nachvollziehbar wahrgenommen werden“.
Das sagt der Bewirtschafter
Für Christoph Hornikel, den Geschäftsführer der Park Service Hüfner GmbH, kurz: PSH, liegen die Vorteile des schrankenlosen Parkens auf der Hand. Sein Unternehmen kläre Nutzer über ein Beschilderungskonzept umfassend auf. Die teuren Vertragsstrafen seien weder Abzocke noch Wucher, sondern durch „nennenswerte Kosten“ bei der Durchsetzung nicht gezahlter Parkentgelte begründet. Jeder Widerspruch werde geprüft, bei validen Gründen werde die Strafe storniert, versichert Christoph Hornikel unserer Redaktion.
Schwarze Schafe, für die das Eintreiben der Strafen die Haupteinnahmequelle sei und die Einnahme der Parkgebühren zur Nebensache gerate, gebe es in der Branche durchaus. Von solchen Praktiken distanziere sich die PSH jedoch ausdrücklich. Hier „werden die Vertragsstrafen lediglich genutzt, um geltende Regelungen auf der jeweiligen Parkfläche durchzusetzen“.
Identifizieren können man schwarze Schafe übrigens „relativ schnell über ihre Erreichbarkeit“, rät Hornikel. Die PSH aber sei erreichbar, biete ihren Kunden außerdem eine Nachzahlfrist von 48 Stunden an und habe sogenannte Kulanzzeiträume hinterlegt, in denen die PSH „trotz formal ausstehendem Parkentgelt“ keine Vertragsstrafe einfordere.
Erziehung der Kunden
Die Akzeptanz von Parkgebühren sei dennoch ausbaufähig: Ein bis drei Prozent der Kunden seien nicht bereit, „ihr vertraglich geschuldetes Parkentgelt zu entrichten“.
Ein Knöllchen als Lehrgeld – das ist auch für den Citymanager Thomas Herr nicht grundsätzlich falsch: Parkraumbewirtschaftung könne helfen, Flächen zu ordnen und die Verfügbarkeit zu erhöhen – Voraussetzung sei jedoch Akzeptanz. „Parken muss die Innenstadt unterstützen – nicht abschrecken.“ Wo diese Akzeptanz verloren gehe, bestehe „Gesprächs- und Verbesserungsbedarf“.
Ein bisschen Lehrgeld
Ob es vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen eine gute Entscheidung war, die Parkraumbewirtschaftung an externe Betreiber zu vergeben? Ganz entschlossen wirkt Thomas Herrs Einordnung nicht, als er betont, das liege nicht im Zuständigkeitsbereich des Citymanagements. Aber ein bisschen Lehrgeld ist die aktuelle Situation wohl auch für seine Abteilung, denn Herr führt weiter aus: „Die aktuelle Diskussion zeigt jedoch deutlich, wie wichtig es ist, diese Modelle regelmäßig aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer zu überprüfen und weiterzuentwickeln – immer mit dem Ziel, die Innenstädte als lebendige, gut erreichbare Orte zu stärken.“
Die Orte, Regeln und Pläne fürs schrankenlose Parken
Diese Parkplätze bewirtschaftet die PSH
Sechs Parkflächen werden von der Parkservice Hüfner GmbH bewirtschaftet – ein Parkplatz und fünf Parkhäuser. Eine kamerabasierte Parkabfertigung ohne Schranke, sogenannte reine FreeFlow Anlagen, sind hierbei an drei Standorten installiert: ein Parkplatz (Parkplatz Neckarhalle) und zwei Parkhäuser (Parkhaus Inselhof, Parkhaus Am Klinikum).
So teuer ist das erste Knöllchen
Die PSH spricht im privatwirtschaftlichen Bereich bei Verstößen nicht von Knöllchen, sondern von Vertragsstrafen. Der Kern jedoch ist derselbe: Strafen, die in diesem Fall laut PSH-Geschäftsführer Christoph Hornikel bei 40 Euro zuzüglich des geschuldeten Parkentgeltes liegen.
Die Motivation
Der Verzicht auf teure und mitunter störungsanfällige Schrankensysteme zugunsten kamerabasierter Parkabfertigungsanlagen bringt laut Betreiber viele Vorteile. Der Stresslevel werde erheblich gesenkt, der Kunde empfinde die Einfahrt als äußerst positiv. Ein Ticket ziehen oder einstecken mit der Gefahr den Außenspiegel zu touchieren, Knöpfe oder Taster zu bedienen – all das entfalle, „und man kann sich ausschließlich auf das Fahren konzentrieren“.
Weitere Planungen
Bei Erneuerung einer Parkabfertigungsanlage setze PSH zukünftig immer auf Kameras und den Verzicht auf Papiertickets. Ob auch auf Schranken verzichtet wird, hänge von Betrieb und Nutzung der Parkfläche durch unterschiedliche Nutzergruppen ab. Zudem könne das System weiterentwickelt werden. So eröffne „das Zugangsmedium Kennzeichen eine Vielzahl von Möglichkeiten, den Parkprozess mit anderen Vorgängen zu verknüpfen“. Für Handel und Kunden könnten weitere Angebote geschaffen werden – etwa die Reservierung eines Stellplatzes bei Veranstaltungen durch Vorbuchung oder eine gezielte Rabattierung.