Schilder vor der Notaufnahme weisen darauf hin, dass hier nur 15 Minuten lang geparkt werden darf – zum Absetzen von Notfallpatienten. Foto: Schwarzwald-Baar-Klinikum

Eine neue Parkregelung soll für Ordnung am Klinikum sorgen und Parkplatz-Rowdys ausbremsen.

Die neuen Parkplatzregeln sollen Autofahrer zukünftig davon abhalten, unberechtigt die Parkflächen vor dem Gebäude des Schwarzwald-Baar-Klinikums zu nutzen.

Die Klinikleitung räumt damit mit einem echten Ärgernis auf, das bereits viele Nerven kostete. Denn die neue Regelung betrifft vor allem die Parkplätze vor der Notaufnahme und die Behinderten-Parkplätze, aber auch Taxiflächen und Ladeplätze für Elektroautos.

Konsequenzen mit Ansage

Ab August 2024 kann es für unberechtigt Parkende teuer werden. Eine entsprechende Beschilderung weist deutlich darauf hin. Mit der neuen Regelung sorgt das Klinikum dafür, dass Notfallpatienten bis direkt vor die Notaufnahme gefahren werden können und dass die Rechte von Mitbürgern mit Behinderung noch besser geschützt werden.

Auf den Kurzzeit-Parkplätzen vor der Notaufnahme des Klinikums – der so genannten Entladezone für Notfallpatienten – ist das Parken nur für eine Dauer von 15 Minuten erlaubt. Die Parkplätze dienen dazu, etwaige Notfallpatienten und Schwangere bei unmittelbar bevorstehender Entbindung direkt bis vor den Eingang der Notaufnahme zu fahren und dort absetzen zu können. Wer jemanden in die Notaufnahme gebracht hat, muss sein Fahrzeug danach umgehend wieder wegfahren. Ein längeres Parken ist nicht vorgesehen.

Kamera nimmt Kennzeichen ins Visier

Ab August 2024 wird die Zufahrt im Bereich vor der Notaufnahme mittels eines Kamerasystems und einer Kennzeichenerkennung erfasst. Wer sein Fahrzeug länger als die erlaubte Viertelstunde auf den Kurzzeit-Parkplätzen stehen lässt, muss in den darauffolgenden Tagen mit einem Gebührenbescheid in Höhe von 30 Euro rechnen.

Das Parken auf den Behinderten-Parkplätzen ist für maximal vier Stunden und nur mit einem entsprechenden Sonderparkausweis erlaubt. Die Behinderten-Parkplätze, die Taxiflächen und die Ladeplätze für Elektroautos vor dem Klinikums-Gebäude in Villingen-Schwenningen werden ab August regelmäßig und vermehrt kontrolliert, um diese noch besser vor unberechtigten Nutzern zu schützen.

Für die Umsetzung hat das Klinikum einen externen Dienstleister beauftragt. Besuchern und Patienten wird empfohlen, das Parkhaus in unmittelbarer Nähe des Klinikums zu nutzen, dort stehen jederzeit Parkflächen in ausreichender Anzahl zur Verfügung.